DGUV Information 215-314 - Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen - Scheinwerfer Fernsehen, Hörfunk, Film, Theater, Veranstaltungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 6.2 - 6.2 Blendwirkung

Scheinwerfer mit sehr hohen Leuchtdichten und Scheinwerfer, die mit Lichtimpulsen arbeiten - zum Beispiel Stroboskopleuchten -, können Blendung verursachen. Die mit Scheinwerfern mögliche Blendung gilt nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse nicht als eine Gefährdung, die akute oder bleibende Schäden der Augen verursachen kann. Entsprechend sind für derartige Blendungen keine konkreten Grenzwerte bekannt. Als Richtwert für die Leuchtdichte wird 104 cd/m2 angenommen. Das menschliche Auge hat mit dem Lidschlussreflex eine Eigenschaft, sich vor unangenehmer, sehr hoher oder impulsartiger Blendung zu schützen.

Unabhängig von dieser oft nur vermuteten Beeinträchtigung kann die Reaktion auf Blendung zu Gefährdungen anderer Art führen. Im Moment der Blendung ist die Wahrnehmung mit dem Auge gestört und kann so zum Beispiel zum Übersehen von Hindernissen und anderen Gefahrstellen führen.

Weitere Informationen siehe Anhang 2 "Informationen zur Gefährdung durch Blendung".