Ergonomie an Näharbeitsplätzen
Ratgeber für die Praxis
(bisher: BGI 804-2)
BG ETEM Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse | BG RCI Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe August 2013
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
BG-Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer ist zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet und muss aus dieser Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten.
Bei Beachtung der in den BG-Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, kann er davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Diese BG-Information wurde auf der Grundlage eines Forschungsberichtes, den die BG ETEM und BG RCI in Auftrag gegeben haben, erarbeitet und veröffentlicht (siehe Anhang IV).
Diese BG-Information ist in das Sammelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen und kann bei der
Berufsgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
und der
BG Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
unter der Bestellnummer BGI 804-2
bezogen werden.
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Einleitung | 1 |
Anleitung zur ergonomischen Gestaltung der Näharbeit | 2 |
Welche ergonomischen Gesichtspunkte sind zu beachten? | 2.1 |
Wie soll der Näharbeitsplatz konstruktiv gestaltet sein? | 2.2 |
Nähmaschinengestell | 2.2.1 |
Höhenverstellung | 2.2.1.1 |
Tischneigung | 2.2.1.2 |
Bein- und Fußraum | 2.2.1.3 |
Tischplatte | 2.2.2 |
Größe, Form und Oberfläche | 2.2.2.1 |
Armauflagen | 2.2.2.2 |
Bedienelemente | 2.2.3 |
Fußschalter | 2.2.3.1 |
Sonstige Bedienelemente | 2.2.3.2 |
Materialzuführung und Nähgutablage | 2.2.4 |
Arbeitsstuhl | 2.2.5 |
Beleuchtung/Sehanforderungen/Sehfeld | 2.2.6 |
Umgebungsbedingungen | 2.2.7 |
Wie wird ein bestehender Näharbeitsplatz ergonomisch umgestaltet? Ein Beispiel - zur Nachahmung empfohlen! | 2.3 |
Wie werden Sitz- und Steh-Näharbeitsplätze eingerichtet, damit eine gesunde Körperhaltung bei der Arbeit erreicht wird? | 3 |
Optimale Körperhaltung/empfehlenswerte Gelenkwinkel | 3.1 |
Einstellung bei höhenverstellbaren Tischen | 3.2 |
Vorgehensweise bei festen Tischhöhen | 3.3 |
Arbeitsorganisation | 4 |
Zusammenfassung der technisch-ergonomischen Anforderungen für Näharbeitsplätze | Anhang I |
Anleitungen zur Einstellung der Tischhöhen in Abhängigkeit von den betrieblichen Rahmenbedingungen und Sehanforderungen | Anhänge II |
Ermittlung des optimalen Verstellbereiches der Tischhöhen an Näharbeitsplätzen im Sitzen (höhenverstellbarer Arbeitstisch; feste Höhe des Fußschalters) | Anhang II a |
Festlegung einer konstanten Tischhöhe bei Näharbeitsplätzen im Sitzen (evtl. mit höhenverstellbarem Fußschalter) | Anhang II b |
Ermittlung des optimalen Verstellbereichs der Tischhöhen an Näharbeitsplätzen im Stehen (höhenverstellbarer Arbeitstisch; feste Höhe des Fußschalters) | Anhang II c |
Checkliste zur Überprüfung und Verbesserung von Näharbeitsplätzen | Anhang III |
Literaturverzeichnis/Infoschriften | Anhang IV |
Vorbemerkung
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind auch Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Konkrete Hinweise dazu gibt die gleichnamige Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1151) mit dem Untertitel "Ergonomische und menschliche Faktoren". Gefahren und Belastungen können vom Arbeitsmittel selbst ausgehen oder durch Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsmitteln, den Arbeitsstoffen oder der Umgebung entstehen.
Beschäftigte können aber auch durch die Benutzung des Arbeitsmittels ungünstig belastet werden, z.B. durch eine unergonomische Haltung bzw. Über- oder Unterforderung. Solche mittelbare Gefährdungen können kurz- oder langfristig zu Gesundheitsschäden führen oder Handlungsfehler begünstigen.
An vielen Näharbeitsplätzen kommt es bei Nichtbeachtung ergonomischer Grundsätze zu Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, die Beschwerden oder Erkrankungen zur Folge haben können.
Um diese Belastungsfaktoren zu bewerten und Lösungen zur ergonomischen Verbesserung von Näharbeitsplätzen zu entwickeln, wurde im Auftrag der beteiligten Berufsgenossenschaften ein Forschungsvorhaben durchgeführt.
Der Abschlussbericht mit dem Titel "Ergonomie an Näharbeitsplätzen" ist als BIA-Report 7/2004 im Internet verfügbar (siehe Anhang IV).
Mit der Veröffentlichung dieser BG-Information als praxisbezogener Ratgeber sollen
betriebliche Praktiker in allen Branchen, in denen Nähtätigkeit ausgeführt wird, sowie Hersteller von Nähmaschinen, Arbeitstischen und Zubehör zur Nachbesserung sowie ergonomischen Konzeption neuer und bestehender Näharbeitsplätze angeregt und
Hinweise für die praxisgerechte Umsetzung der Erkenntnisse des Forschungsvorhabens gegeben werden.
Die ergonomische Gestaltung von Näharbeitsplätzen erhält die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und stärkt die Wirtschaftlichkeit der Betriebe.