DGUV Information 203-022 - Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen Hinweise für Hersteller und Betreiber

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Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen
Hinweise für Hersteller und Betreiber
(DGUV Information 203-022)

Information

(bisher BGI 801)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2018

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InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung für den Betreiber
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Siebdruck2.1
Die Siebdruckform2.2
Siebreiniger2.3
Entschichter2.4
Gefährdungen2.5
Parameter2.6
Bauarten2.7
Arbeitsprozesse2.8
Anforderungen an das Waschgut3
Typ der Waschanlage3.1
Zündquellen durch Siebdruckformen3.2
Zündquellen durch anderes Waschgut3.3
Herstellerhinweise3.4
Informationen für die Gestaltung und die Aufstellung von Siebwasch- und Entschichtungseinrichtungen4
Manuelle Siebwaschplätze4.1
Kurzbeschreibung4.1.1
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz4.1.2
Explosionsschutz4.1.3
Umweltschutz4.1.4
Siebwasch- und Entschichtungsanlagen in getrennter Kammerbauweise4.2
Kurzbeschreibung4.2.1
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz4.2.2
Explosionsschutz4.2.3
Umweltschutz4.2.4
Inlineanlagen zum Waschen und Entschichten von Siebdruckformen4.3
Kurzbeschreibung4.3.1
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz4.3.2
Explosionsschutz4.3.3
Umweltschutz4.3.4
Sicherheitshinweise für Arbeiten an automatischen Siebwasch- und Entschichtungsanlagen durch den Anwender5
Wartung durch Fachpersonal5.1
Regelmäßige Prüfungen5.2
Gefahren bei Wartungsarbeiten5.3
Grundsätzliche Anforderungen5.4
Spezielle Maßnahmen5.5
Maßnahmen gegen Explosionsgefahr durch Funkenbildung bei Verwendung von Siebreinigern mit Flammpunkt < 60°C 5.5.1
Maßnahmen gegen Explosionsgefahr durch elektrostatische Entladungen bei Verwendung von Siebreinigern mit Flammpunkt < 60°C 5.5.2
Maßnahmen gegen Gesundheitsschäden durch Einatmen von Dämpfen5.5.3
Maßnahmen gegen Flüssigkeitsspritzer auf die Haut oder Augen5.5.4
Maßnahmen gegen Sturz- und Rutschgefahr5.5.5
Begriffe und Beschreibung der Arbeitsprozesse und AnlagenmerkmaleAnhang 1
AbbildungsverzeichnisAnhang 2
Richtlinien/Normen/RechtsgrundlagenAnhang 3

Vorbemerkung für den Betreiber

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und gegebenenfalls Regeln geben. Dabei sollen Wege aufgezeigt werden, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, dabei hat der Unternehmer in einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen, dass eine vergleichbare Sicherheit erreicht wird. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln erarbeitet worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Die in DGUV Informationen gegebenenfalls enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum enthalten sind.

Die in dieser DGUV Information nachfolgenden Gestaltungsregeln werden anlagenbezogen dargestellt. Die hierdurch zwangsläufig auftretenden Dopplungen bzw. Mehrfachnennungen werden bewusst in Kauf genommen. Diese Form der Darstellung erleichtert es dem Leser in Bezug auf "seine Anlage" alle erforderlichen Informationen nacheinander zu erfassen.

Hinweis an die Hersteller von Siebwaschanlagen:

Die DGUV Information 203-022 stellt keine Beschaffenheitsanforderung im Sinne der europäischen Richtlinie für Maschinen (2006/42/EG) dar, sondern fasst die in verschiedenen Rechtsnormen vorhandenen Anforderungen bezogen auf Siebwaschanlagen zusammen. Sie ist vor allem als Entscheidungshilfe für die Anwender gedacht und soll Anlagenhersteller sowie Betreiber bei der Aufstellung und Erarbeitung von Sicherheitskonzepten unterstützen.