Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen
Hinweise für Hersteller und Betreiber
(DGUV Information 203-022)
Information
(bisher BGI 801)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung für den Betreiber | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Siebdruck | 2.1 |
Die Siebdruckform | 2.2 |
Siebreiniger | 2.3 |
Entschichter | 2.4 |
Gefährdungen | 2.5 |
Parameter | 2.6 |
Bauarten | 2.7 |
Arbeitsprozesse | 2.8 |
Anforderungen an das Waschgut | 3 |
Typ der Waschanlage | 3.1 |
Zündquellen durch Siebdruckformen | 3.2 |
Zündquellen durch anderes Waschgut | 3.3 |
Herstellerhinweise | 3.4 |
Informationen für die Gestaltung und die Aufstellung von Siebwasch- und Entschichtungseinrichtungen | 4 |
Manuelle Siebwaschplätze | 4.1 |
Kurzbeschreibung | 4.1.1 |
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz | 4.1.2 |
Explosionsschutz | 4.1.3 |
Umweltschutz | 4.1.4 |
Siebwasch- und Entschichtungsanlagen in getrennter Kammerbauweise | 4.2 |
Kurzbeschreibung | 4.2.1 |
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz | 4.2.2 |
Explosionsschutz | 4.2.3 |
Umweltschutz | 4.2.4 |
Inlineanlagen zum Waschen und Entschichten von Siebdruckformen | 4.3 |
Kurzbeschreibung | 4.3.1 |
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz | 4.3.2 |
Explosionsschutz | 4.3.3 |
Umweltschutz | 4.3.4 |
Sicherheitshinweise für Arbeiten an automatischen Siebwasch- und Entschichtungsanlagen durch den Anwender | 5 |
Wartung durch Fachpersonal | 5.1 |
Regelmäßige Prüfungen | 5.2 |
Gefahren bei Wartungsarbeiten | 5.3 |
Grundsätzliche Anforderungen | 5.4 |
Spezielle Maßnahmen | 5.5 |
Maßnahmen gegen Explosionsgefahr durch Funkenbildung bei Verwendung von Siebreinigern mit Flammpunkt < 60°C | 5.5.1 |
Maßnahmen gegen Explosionsgefahr durch elektrostatische Entladungen bei Verwendung von Siebreinigern mit Flammpunkt < 60°C | 5.5.2 |
Maßnahmen gegen Gesundheitsschäden durch Einatmen von Dämpfen | 5.5.3 |
Maßnahmen gegen Flüssigkeitsspritzer auf die Haut oder Augen | 5.5.4 |
Maßnahmen gegen Sturz- und Rutschgefahr | 5.5.5 |
Begriffe und Beschreibung der Arbeitsprozesse und Anlagenmerkmale | Anhang 1 |
Abbildungsverzeichnis | Anhang 2 |
Richtlinien/Normen/Rechtsgrundlagen | Anhang 3 |
Vorbemerkung für den Betreiber
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und gegebenenfalls Regeln geben. Dabei sollen Wege aufgezeigt werden, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, dabei hat der Unternehmer in einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen, dass eine vergleichbare Sicherheit erreicht wird. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln erarbeitet worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Die in DGUV Informationen gegebenenfalls enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum enthalten sind.
Die in dieser DGUV Information nachfolgenden Gestaltungsregeln werden anlagenbezogen dargestellt. Die hierdurch zwangsläufig auftretenden Dopplungen bzw. Mehrfachnennungen werden bewusst in Kauf genommen. Diese Form der Darstellung erleichtert es dem Leser in Bezug auf "seine Anlage" alle erforderlichen Informationen nacheinander zu erfassen.
Hinweis an die Hersteller von Siebwaschanlagen:
Die DGUV Information 203-022 stellt keine Beschaffenheitsanforderung im Sinne der europäischen Richtlinie für Maschinen (2006/42/EG) dar, sondern fasst die in verschiedenen Rechtsnormen vorhandenen Anforderungen bezogen auf Siebwaschanlagen zusammen. Sie ist vor allem als Entscheidungshilfe für die Anwender gedacht und soll Anlagenhersteller sowie Betreiber bei der Aufstellung und Erarbeitung von Sicherheitskonzepten unterstützen.