DGUV Information 201-018 - Handbetriebene Arbeitssitze

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Abschnitt 5.2 - Aufhängung des Tragsystems (Anschlagkonstruktion/Anschlagpunkt)

Die Bemessung ist nach den Technischen Baubestimmungen durchzuführen. Als Last ist das Doppelte der vorgesehenen Belastung, mindestens jedoch eine statische Last von 3 kN anzunehmen. Im Einzelfall darf auf einen rechnerischen Nachweis verzichtet werden, wenn die ausreichende Tragfähigkeit nach fachlicher Erfahrung durch den Unternehmer beurteilt werden kann.

Technische Baubestimmungen sind z.B. DIN 1045, DIN 1052 und DIN 18800.

Die vorgesehene Belastung setzt sich zusammen aus dem Gewicht einer Person (100 kg), der zulässigen Last aus Werkzeug und Material sowie dem Eigengewicht des Tragsystems.