DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
Abschnitt 4.3 - 4.3 Wasserleitungen
Durch unkontrollierten Wasseraustritt kann die Standsicherheit der Böschung von Gräben, Baugruben und benachbarten Bauwerken beeinträchtigt werden.
Gehweg- oder Fahrbahnbeläge können durch Unterspülung einbrechen.
Baugruben und Gräben können überflutet werden.