Abschnitt 8.1 - 8.1. Wiederkehrende Kontrolle
Ziel der wiederkehrenden Kontrolle ist es, die Funktionsfähigkeit der Absaugung sicherzustellen. Dabei sind Maßnahmen
täglich (t),
wöchentlich (w),
monatlich (m) und
jährlich (j)
durchzuführen.
Bei den kürzeren Intervallen (t, w und m) ist eine Betriebsregelung mit einer Pflichtenübertragung an eine oder mehrere verantwortliche Personen ausreichend. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die richtige Durchführung der Prüfungen regelmäßig kontrollieren.
Bei der jährlichen Kontrolle sind alle genannten Prüfpunkte durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. Gegebenenfalls muss zur Durchführung der jährlichen Kontrolle der Hersteller beauftragt werden.
Die hier zusammengestellten, allgemeinen Prüfpunkte müssen durch die speziellen Prüfaspekte des Absauganlagenherstellers ergänzt werden. Hinweise dazu finden Sie in den jeweiligen Bedienungsanleitungen.
Nr | Prüfpunkt | Zeitraum |
---|---|---|
t1 | Erfassungselemente auf augenscheinliche Mängel prüfen. | t |
t2 | Rohrleitungen auf augenscheinliche Mängel prüfen. | t |
t3 | Flexible Ansaugleitungen auf augenscheinliche Mängel prüfen (Querschnittsverformungen; Löcher; fehlende Erdung). | t |
t4 | Abscheideanlage auf augenscheinliche Mängel prüfen. | t |
t5 | Eventuell Austragung auf augenscheinliche Mängel prüfen. | t |
t6 | Absauggerät/-anlage auf unbekannte Geräusche prüfen. | t |
t7 | Öffnen der Schieber bei Maschinenstart prüfen. | t |
t8 | Füllstandshöhe in den Sammeltonnen oder der Austragung prüfen und diese nach Bedarf wechseln. | t |
t9 | Füllstandshöhe in den Staubbeuteln der Industriestaubsauger prüfen und diese nach Bedarf wechseln. | t |
w1 | Augenscheinliche Staubansammlung auf den Rohrleitungen entfernen. | w |
w2 | Augenscheinliche Staub- oder Späneansammlung unter oder auf der Arbeitsfläche von Maschinen entfernen. | w |
w3 | Augenscheinliche Staub- oder Späneansammlung auf Werkstücken, im Lager und auf dem Boden entfernen. | w |
m1 | Erfassungselemente auf Beschädigung untersuchen. | m |
m2 | Förderleitung auf Beschädigungen (Eindrücke durch Kollisionen; Löcher) untersuchen. | m |
m3 | Förderleitungen auf Verstopfungen oder Ablagerungen prüfen (z. B. durch Klopfen). | m |
m4 | Filter auf Undichtigkeiten prüfen (Schmauchspuren im Reinluftbereich). | m |
m5 | Filter auf Verstopfung prüfen (Kontrolle des Rohluftbereichs). | m |
m6 | Funktionsfähigkeit der Abreinigung prüfen. | m |
m7 | Funktionsfähigkeit der Austragung prüfen. | m |
j1 | Alle t-, w-, und m-Prüfungen müssen durchgeführt und schriftlich dokumentiert werden. | j |
j2 | Absauganlage auf Funktionsfähigkeit prüfen. | j |
J3 | Die Rohrleitungen visuell auf Ablagerungen (z. B. durch Revisionsklappen) prüfen. | j |
J4 | Ventilator auf augenscheinliche Beschädigungen kontrollieren. | j |
J5 | Antriebsmotor auf Staubablagerungen kontrollieren. | j |
J6 | Funktionsfähigkeit der Rückluft-/Fortluftumschaltung prüfen. | j |
J7 | Funktionsfähigkeit der Reststaubgehaltsüberwachung prüfen. | j |
J8 | Funktionsfähigkeit der Schiebersteuerung prüfen. | j |
J9 | Funktionsfähigkeit und Abnutzung der Laufräder von Stützventilatoren und rohluftseitig angeordneten Absaugventilatoren prüfen. | j |
j10 | Für staubgeminderte Bereiche: Die Anforderungen an staubgeminderte Bereiche - Stand der Technik und Staubkonzentrationen - nach TRGS 553 haben sich nicht geändert. | j |