Abschnitt 5 - 5 Wege, Lagerflächen
Die Wege und Lagerflächen müssen
eben und tragfähig,
rutschfest,
frei von Stolperstellen und
in Gebäuden mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 100 Lux beleuchtet sein.
Abb. 14
Arbeitsbereich mit rutschfesten Standflächen und ausgekleideten Rollengängen
Transportwege für Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge müssen so breit sein, dass die Lasten in niedrigster Stellung der Gabelzinken verfahren werden können. Zu Teilen der Umgebung muss beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m gewährleistet sein. Bei Gegenverkehr ist zusätzlich ein Begegnungszuschlag von 0,4 m vorzusehen.
Abb. 15
Sicherheitsabstand
Abb. 16
Verkehrswegbreiten, Sicherheitszuschläge Quelle: ASR A 1.8
Die Verkehrswegbreite bei Fußgängerverkehr beträgt 0,875 m. Die Breiten mit (gemeinsamen Fußgänger- und) Fahrzeugverkehr entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.(Vgl. ASR A 1.8)
Tabelle 4 Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten für Geschwindigkeiten ≤ 20 km/h
Betriebsart | Randzuschlag | Begegnungszuschlag |
---|---|---|
Fahrzeugverkehr | 2 Z1 = 2 × 0,50 m = 1,00 m | Z2 = 0,40 m |
Gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr | 2 Z1 = 2 × 0,75 m = 1,50 m | Z2 = 0,40 m |