DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5 - 5 Wege, Lagerflächen

Die Wege und Lagerflächen müssen

  • eben und tragfähig,

  • rutschfest,

  • frei von Stolperstellen und

  • in Gebäuden mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 100 Lux beleuchtet sein.

ccc_1675_as_73.jpg

Abb. 14
Arbeitsbereich mit rutschfesten Standflächen und ausgekleideten Rollengängen

Transportwege für Gabelstapler und Mitgänger-Flurförderzeuge müssen so breit sein, dass die Lasten in niedrigster Stellung der Gabelzinken verfahren werden können. Zu Teilen der Umgebung muss beidseitig ein Sicherheitsabstand von 0,5 m gewährleistet sein. Bei Gegenverkehr ist zusätzlich ein Begegnungszuschlag von 0,4 m vorzusehen.

ccc_1675_as_19.jpg

Abb. 15
Sicherheitsabstand

ccc_1675_as_66.jpg

Abb. 16
Verkehrswegbreiten, Sicherheitszuschläge Quelle: ASR A 1.8

Die Verkehrswegbreite bei Fußgängerverkehr beträgt 0,875 m. Die Breiten mit (gemeinsamen Fußgänger- und) Fahrzeugverkehr entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.(Vgl. ASR A 1.8)

Tabelle 4 Mindestmaße von Sicherheitszuschlägen für die Verkehrswegbreiten für Geschwindigkeiten ≤ 20 km/h

BetriebsartRandzuschlagBegegnungszuschlag
Fahrzeugverkehr2 Z1 = 2 × 0,50 m = 1,00 m Z2 = 0,40 m
Gemeinsamer Fußgänger- und Fahrzeugverkehr2 Z1 = 2 × 0,75 m = 1,50 m Z2 = 0,40 m