DGUV Information 208-020 - Transport und Lagerung von Platten, Schnittholz und Bauelementen

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Abschnitt 8.2 - 8.2 Lagern und Transportieren in Gestellen

Zum sicheren Transport und der Zwischenlagerung im Betrieb haben sich verschiebbare Transportwagen und Gestelle (mit Rollengängen), Rollengänge und Fachgestelle bewährt.

Beim Abladen von Bauelementen (z. B. Fenstern, Türen) auf Baustellen ereignen sich immer wieder schwere und sogar tödliche Unfälle, weil durch eine Schiefstellung der Ladefläche nicht gesicherte Fenster- bzw. Türelemente auf dem Transport-/Lagergestell umkippen. Eine Schiefstellung der Ladefläche kann z. B. verursacht werden durch unebenes Gelände, Parken auf Bordsteinen oder unbefestigten Straßenrändern, Aufsteigen von Personen auf die Ladefläche, Lastverlagerung durch die Entnahme von Ladung. Deshalb wird empfohlen, die Bauelemente einzeln auf den Transport-/Lagergestellen zu befestigen. Beim Entladen der Bauelemente darf dann jeweils nur ein Element gelöst werden.

Die Beschäftigten sind zu unterweisen, den LKW waagrecht abzustellen und beim Lösen der Gurte sich seitlich zu stellen, sodass unter Umständen umfallende Fenster sie nicht verletzen können.
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Abb. 76
Transport von Fensterteilen in verfahrbaren Gestellen, Sicherung mit Gurten