DGUV Information 209-042 - Gefahrstoffe in Schreinereien/Tischlereien und in der Möbelfertigung Handhabung und sicheres Arbeiten

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Abschnitt 17 - 17 Expositionsverzeichnis und zentrale Expositionsdatenbank

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ein aktualisiertes Verzeichnis mit allen Beschäftigten führen, die gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B exponiert sind, da diese Stoffe mit teilweise sehr langen Latenzzeiten zum Auftreten von Erkrankungen führen können. Das Expositionsverzeichnis beinhaltet neben Firmen- und persönlichen Daten auch Angaben zu den verwendeten Stoffen, den jeweiligen Tätigkeitszeiträumen und der Expositionshöhe. Es wird empfohlen, auch weitere Informationen zu Branchen, Tätigkeiten sowie den technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu dokumentieren. Das Verzeichnis muss nach Ende der Exposition noch weitere 40 Jahre aufbewahrt werden. Bei Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen muss den Beschäftigten der sie betreffende Teil des Verzeichnisses ausgehändigt werden. Außerdem sind Beschäftigten die sie betreffenden Angaben auf Anfrage auszuhändigen.

Alternativ können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Dokumentations-, Aufbewahrungs- und Aushändigungspflicht nach Einwilligung des betroffenen Beschäftigten auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger übertragen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dafür im Auftrag aller Unfallversicherungsträger die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) online gestellt. Diese Datenbank erleichtert es Unternehmensverantwortlichen, ihrer Dokumentationspflicht nachzukommen. Sie bietet die Möglichkeit, Expositionsdaten personenbezogen langfristig sicher zu speichern und steht kostenfrei zur Verfügung. Weitere Informationen stehen unter www.dguv.de.