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Anhang 11 - Muster einer Gefährdungsbeurteilung zur Benutzung von Hubarbeitsbühnen

Diese Muster-Gefährdungsbeurteilung führt nur die allgemein üblichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von Hubarbeitsbühnen auf. Jeder Einsatz einer Hubarbeitsbühne unterliegt jedoch anderen Bedingungen.

Es ändern sich die Arbeitsverfahren und die Arbeitsumgebung und damit auch die Gefährdungen. Dies ist in der konkreten, für jeden Einsatzfall zu erstellenden bzw. anzupassenden Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Die vorliegende Muster-Gefährdungsbeurteilung muss also für jeden Einsatz neu erstellt werden, das heißt:

  1. 1.

    Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

  2. 2.

    Ermitteln der Gefährdungen

  3. 3.

    Beurteilen der Gefährdungen bzw. der Risiken

  4. 4.

    Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (bei diesem Schritt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu beachten)

  5. 5.

    Durchführung der Maßnahmen

  6. 6.

    Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen

  7. 7.

    Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung, z. B. bei Änderung des Arbeitsverfahrens bzw. der Arbeitsumgebung

Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

  [_]   Arbeitsbereich:Informationen:
DIN EN 280, ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203, TRBS 2111, BGV A1, BGV A3, BGV C22, BGR 500 Kapitel 2.10, BGR/GUV-R 198, BGI 544, BGI 720, BGG 945
  [_]   Berufsgruppe/Person:
  [_]   Tätigkeit:
G‑FaktorErmittelte Gefährdungen und deren BeschreibungGefährdungen bewertenMaßnahmenBearbeiter/ BeraterTerminwirksam
RisikoHandlungs-bedarf
G MKjaneinErledigt ja  nein 
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Mechanische Gefährdungen
1.1 ungeschützt bewegte Maschinenteile     [_]beim Aufstellen und Betrieb auf Quetsch- und Scherstellen achten
 [_] Quetschstellen zwischen bewegten Teilen oder festen und beweglichen Teilen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Quetsch- und Scherstellen verkleiden
 [_] zusätzliche Gefahrstellen beim Aufstellen der Bühne z. B. in der Nähe von Konstruktionen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Bühne nicht unter Deckenkanten oder Rohrleitungen verfahren
     [_]Körperteile nur innerhalb des Arbeitskorbes belassen
     [_]Beachtung der Steuerfunktionen bei Bewegungsumkehr
     [_]Einsatz einer elektronischen Abschaltleiste oder von Sensoren
     [_]Abdeckung der Steuereinrichtung durch Schutzbügel zum Vermeiden einer ungewollten Fehlbedienung
     [_]bestimmungsgemäße Verwendung
     [_]Betriebsanleitung beachten
     [_]Unterweisung
     [_]auf Prüfung durch "befähigte Personen" achten
1.3 bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel     [_]zulässige Tragfähigkeit beachten
 [_] Überlastung [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Auswahl geeigneter Bühnen
 [_] unzureichende Standsicherheit [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]vorgeschriebene Abstützung auf tragfähigem Untergrund
 [_] mangelhafte Betriebssicherheit [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]tägliche Funktionsprüfung
 [_] Sicherheitseinrichtungen unwirksam [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]bei Verlassen Sicherung der Bühne gegen unbefugte Benutzung (Schlüsselschalter)
 [_] unbefugte Benutzung [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Bedienung nur durch Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt, zuverlässig, unterwiesen und schriftlich beauftragt sind
 [_] Sichtbehinderung beim Verfahren der Bühne [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Sicherung gegen Verkehrsgefahren (Absperrungen, Signalleuchten)
 [_] Bodenöffnungen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]mindestens jährliche Prüfung durch befähigte Person
 [_] Quetschen durch ungeschützte Maschinenteile [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Bodenöffnungen schließen, umwehren oder abdecken
     [_]Tragfähigkeit des Untergrundes kontrollieren
     [_]Windstärke beachten
     [_]gegenseitige Gefährdungen ausschließen
     [_]Beachtung des Schwenkbereiches der Drehsäule
     [_]sachgemäße Abstützung auf schrägen Ebenen
1.4 unkontrolliert bewegte Teile     [_]Betriebsanleitung beachten
 [_] ungewollte Lageveränderung von Lasten [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Lasten gegen Wegrollen und Kippen sichern
 [_] ungesicherte Lagerung von Werkzeugen und Material [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Lagerung der Werkzeuge und Materialien nur innerhalb des Arbeitskorbes, keine sperrigen oder überstehenden Teile mitführen
 [_] Gefährdung von Arbeitsbereichen unterhalb des Arbeitskorbes [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]kein Anbringen unzulässiger Zusatzeinrichtungen
     [_]Absperrung und Sicherung des Arbeitsbereiches
     [_]beim Verfahren Unebenheiten des Bodens beachten
     [_]Schutzhelm zur Verfügung stellen und Benutzung veranlassen
1.6 Absturz     [_]zum Aufstieg auf die Bühne nur hierfür bestimmte Aufstiege benutzen
 [_] beim Arbeiten auf der Bühne durch Übersteigen, Umsteigen, Aufsteigen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Verbot des Aus-, Über-, Auf- und Umsteigens
 [_] beim Verfahren der Bühne aufgrund der Geländebeschaffenheit [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]klappbare Schutzgeländer vor Arbeitsbeginn in Schutzstellung bringen
 [_] Absturz/Umsturz aufgrund unsachgemäßer Abstützung [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Hubarbeitsbühnen entsprechend Betriebsanleitung standsicher aufstellen und betreiben
     [_]entsprechend Betriebsanleitung, Baustellenordnung, PSA gegen Absturz verwenden, vorgesehene Anschlagpunkte nutzen
Empfehlung: Einsatz von PSA gegen Absturz in allen Auslegerbühnen (Peitscheneffekt)
     [_]Organisation der Rettung
     [_]Unterweisung und Einweisung der Beschäftigten
     [_]Betriebsanweisung
     [_]Eignungsuntersuchung nach G 41
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Elektrische Gefährdungen
2.1 elektrischer Schlag     [_]Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor Benutzung
 [_] Isolationsfehler der elektrischen Anlage der Hubarbeitsbühne [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Prüfung durch Elektrofachkraft
 [_] Annäherung des Gerätes an aktive elektrische Teile [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Einhaltung der Sicherheitsabstände
     [_]Verwendung einer isolierten Hubarbeitsbühne
     [_]Spannungsfreiheit der elektrischen Anlage herstellen
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Gefahrstoffe
3.1 Gase     [_]Einsatz von Hubarbeitsbühnen mit Elektroantrieb
 [_] Gefährdung durch Einsatz von Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotoren in geschlossenen Räumen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Abgasreinigungsanlagen
     [_]Belüftung der Räume
     [_]Beachtung der Betriebsanleitung
     [_]Betriebsanweisung für Dieselkraftstoff und Batteriesäure
3.3 Aerosole     [_]Einsatz von Hubarbeitsbühnen mit Elektroantrieb
 [_] Dieselmotoremissionen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Hubarbeitsbühnen mit Rußpartikelfilter
     [_]regelmäßige Reinigung und Austausch des Filters
3.4 Flüssigkeiten     [_]Batterieladestellen und -räume einrichten
 [_] Gefährdungen durch Batterieflüssigkeit [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Austausch der kompletten Batterie
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Brand- und Explosions-gefährdungen
5.1/5.2 brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase/explosionsfähige Atmosphäre     [_]Sichtkontrolle Kraftstoffanlage
 [_] Kraftstoffanlage nicht dicht [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Betrieb nach Betriebsanleitung
 [_] Zündquellen beim Einsatz von Hubarbeitsbühnen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Einsatzkoordination in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen
     [_]Explosionsschutzdokument beachten
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Gefährdungen durch Arbeits-umgebungen
8.1 Klima     [_]Beachtung der zulässigen Windgeschwindigkeit
(vmax meistens 12,5 m/s = 45 km/h)
 [_] Nichtbeachtung der zulässigen Windgeschwindigkeit [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Beachtung der Einsatzmöglichkeit im Freien (manche Bühnen sind nur für den Einsatz im Innenbereich zugelassen)
 [_] Belastung durch zu hohe oder zu niedrige Temperaturen sowie durch Nässe [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Beachtung der Temperaturschwankungen mit zunehmender Höhe
 [_] Belastung durch UV-Strahlung [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Benutzung zweckmäßiger Arbeitskleidung, ggf. Wetterschutzkleidung
 [_] Verlust der Standsicherheit durch Regen, Eis, Schnee [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Benutzung von Sonnenschutzmittel
     [_]ständige Kontrolle der Standsicherheit
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Psychische Faktoren
10.4 ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen     [_]Signalgebung vereinbaren
 [_] im Umgebungslärm untergehende Warnsignale [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Koordination
 [_] Nichtwahrnehmung Dritter im Gefahrenbereich oder beim Verfahren der Bühne [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Sicherungsposten
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Sonstige Gefährdungen
11.1 Gefährdung durch Menschen     [_]Einsatz geeigneter Koordinatoren
 [_] Gefährdungen durch fehlende oder mangelhafte Koordination [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Montagearbeiten verschiedener Gewerke aufeinander abstimmen
     [_]Unterweisung aller Beschäftigten über auftretende gegenseitige Gefährdungen
M 4 Qualifikation, Verantwortung     [_]Beschäftigte körperlich und geistig geeignet
 [_] Bedienpersonal nicht geeignet [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Bedienung nur durch Mitarbeiter, die mindestens 18 Jahre alt sind
 [_] Bedienpersonal ohne ausreichende Kenntnisse [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Ausbildung/Schulung des Bedienpersonals
 [_] Bedienpersonal nicht schriftlich beauftragt [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]schriftliche Beauftragung des Bedienpersonals durch den Unternehmer
 [_] nicht geregelte Verantwortlichkeit bei wechselnden Montagestellen und Montagepersonal [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Einsatz bzw. Benennung eines Aufsicht Führenden
 [_] kein Aufsicht Führender [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Festlegung der Verantwortlichkeiten
M 8.2 Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen     [_]Rettungs- und Alarmplan festlegen
 [_] unzureichende Erste-Hilfe-Maßnahmen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]spezielle wirksame Maßnahmen treffen für Rettung aus der Höhe und für Rettung aus der PSA gegen Absturz, ggf. Abstimmung mit Rettungsdienst und Feuerwehr
     [_]Notablass üben
     [_]Regelung, dass eine zweite Person in der Bedienung des Notablasses und des Bedienpultes am Unterwagen eingewiesen und geübt ist und sich in der Nähe der Hubarbeitsbühne aufhält
     [_]Ersthelfer benennen
M 8.3 Unterweisung, Arbeitsanweisung, Betriebsanweisung     [_]Unterweisung zum allgemeinen Umgang mit Hubarbeitsbühnen
 [_] Bedienpersonal nicht ausreichend eingewiesen und unterwiesen [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]spezielle Unterweisung auf der Grundlage der Betriebsanweisung und der örtlichen Situation
 [_] Unkenntnis der Gefahren [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Einweisung vor Ort in den Gerätetyp
 [_] fehlende Betriebsanweisung [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Einweisung in die Sicherheitseinrichtungen und den Notablass
 [_] fehlende Montageanweisung [_]  [_]  [_]  [_]  [_]      [_]Erstellung der Betriebsanweisung
     [_]schriftliche Montageanweisung gemäß BGV C 22 § 17

Risikoeinschätzung

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Standorte der BGHM

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