DGUV Information 208-019 - Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen

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Abschnitt 6.3 - 6.3 Hauptgefährdungen

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Das Unfallgeschehen (siehe Abschnitt 1) zeigt beim Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen folgende Hauptgefährdungen:

  1. 1.

    Absturzgefährdung - Herausfallen/Herausgeschleudert werden aus der Hubarbeitsbühne

  2. 2.

    Quetschgefährdung - Einquetschen zwischen Bedienpult bzw. Geländer der Hubarbeitsbühne und Teilen der Umgebung

Herausfallen oder Herausgeschleudert werden aus der Hubarbeitsbühne

Herausfallen durch Umsturz

Personen können durch Umstürzen der Hubarbeitsbühne aus der Arbeitsbühne herausfallen.

Ursachen hierfür sind z. B.

  • unsachgemäßes Abstützen,

  • Nichtbeachtung der Bodenverhältnisse bzw. des Untergrundes,

  • Überlastung der Arbeitsbühne,

  • Aufbringen von zu großen Montagekräften,

  • Angefahren werden durch andere Fahrzeuge.

Eine gute Planung vor dem Einsatz der Hubarbeitsbühne und die Vorbereitung der Fahrwege und Abstützflächen für die fahrbare Hubarbeitsbühne sind Grundvoraussetzungen zur Vermeidung der Umsturzgefährdung,

Der bestimmungsgemäße Einsatz unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung, Nutzung der technischen Möglichkeiten (z. B. Abstützung unter Verwendung der Nivellierwaage/Dosenlibelle), Unterweisung und Einweisung sowie der Einsatz eines Sicherungspostens können diese Umsturzgefährdung minimieren und sind als Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Herausgeschleudert werden/Absturz

Durch Hängenbleiben an und unter Konstruktionen bzw. in Bäumen oder Überfahren von Hindernissen können Personen aus der Arbeitsbühne herausgeschleudert werden (Peitscheneffekt/Katapulteffekt).

Aufmerksame und verantwortungsbewusste Fahrbewegungen der Bedienperson und die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (siehe Abschnitt 9) in Hubarbeitsbühnen vermindern dieses Risiko.

Das Risiko eines Absturzes besteht auch beim Verlassen der Arbeitsbühne in angehobener Stellung der Hubarbeitsbühne, z. B. beim Übersteigen in Konstruktions- und Gebäudeteile (siehe Abschnitt 6.4).

Quetschgefährdung

Ist die Hubarbeitsbühne gegenüber dem Unterwagen um mehr als 90° gedreht, kehren sich die Fahrtrichtungen am Joystick um, d. h. der bisherige Befehl "Vorwärtsfahrt" leitet eine Rückwärtsbewegung ein. Dies kann zu einer ungewollten Fahrbewegung führen, so dass Personen u. U. zwischen Bedienpult bzw. Geländer der Arbeitsbühne und Teilen der Umgebung eingequetscht werden.

Häufig befinden sich Teile der Umgebung (z. B. Stahlträger) im Rücken der Bedienperson. Da sie diese nicht sieht, besteht beim Drehen, Teleskopieren, Heben und Senken der Arbeitsbühne die Gefahr, dass sie mit ihrem Rücken gegen diese Teile fährt und zwischen diesen und dem Bedienpult eingequetscht wird. Bei ungeschützten Bedienelementen ist sie dann häufig nicht mehr in der Lage, diese zu bedienen und sich selber freizufahren.

Einige Hersteller bieten Hubarbeitsbühnen mit Schutzausrüstungen gegen Einquetschen an, z. B.

  • elektrisch verriegelte Schutzbügel über den Bedienelementen (Bild 6-3)

  • elektrische Schaltleisten auf dem Geländer der Arbeitsbühne (Bild 6-4)

  • Ultraschallsensoren

  • Dreistellungs-Joystick mit Panikstellung

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Bild 6-3
Schutzbügel gegen unbeabsichtigtes Betätigen der Bedienelemente

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Bild 6-4
Absicherung von Bedienpult und Geländer durch eine Abschaltleiste gegen Quetschgefahren

Außer dem Hersteller darf niemand in die Steuerung der fahrbaren Hubarbeitsbühne eingreifen und Schutzausrüstungen gegen Einquetschen anbauen.

Unterweisung und Einweisung vor Ort mit Hinweis auf die Quetschgefahren sowie die erhöhte Aufmerksamkeit des oder der Bedienenden können ebenfalls zur Reduzierung der Einquetschgefährdung beitragen.