DGUV Information 213-010 - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Steinbearbeitung

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Abschnitt 6.1 - Schutz vor gesundheitsgefährlichem Staub

Bei der Bearbeitung von Naturstein mit handgeführten Werkzeugen hält sich der Beschäftigte unmittelbar an der Staubentstehungsstelle auf und ist dem Staub direkt ausgesetzt. Für eine möglichst vollständige Erfassung und gefahrlose Beseitigung der gesundheitsgefährlichen Stäube kommen folgende Möglichkeiten in Betracht, um eine Einhaltung der Grenzwerte zu ermöglichen und eine Erkrankung zu vermeiden:

Naßbearbeitung

Der bei Schleif- und Fräsarbeiten anfallende Feinstaub kann durch Naßbearbeitung mit ausreichender Frischwasserzufuhr weitgehend gebunden werden. Hierbei ist zu beachten, daß der Sprühnebel möglichst nah am Werkzeug niedergeschlagen wird, um zu vermeiden, daß mit seiner Verwirbelung in den Arbeitsbereich auch die Feinstaubanteile wieder in die Atemluft gelangen.

Staubabsaugung an der Entstehungsstelle

Der freigesetzte Staub soll möglichst vollständig an der Entstehungsstelle erfaßt und durch flexible Schläuche und Rohrleitungen einer Filteranlage zugeführt werden. Zur Stauberfassung werden beispielsweise eingesetzt:

Absaughauben oder Gummibälge, die Werkzeug und Bearbeitungsstelle vollständig ummanteln (Abb. 23), Gummitüllen, die das Werkzeug umschließen, und so dicht wie möglich an das Werkstück heranreichen (Abb. 24), Absaughauben mit einer flexiblen Schlauchleitung, die direkt am Werkzeug angebracht sind (Abb. 25) und Absaugtrichter, die an der Bearbeitungsstelle positioniert werden (Abb. 26).

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Abb. 23: Staubabsaugung direkt an der Bearbeitungsstelle

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Abb. 24: Das Werkzeug umschließende Gummitülle zur Stauberfassung

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Abb. 25: Winkelschleifer mit Trennscheibe und direkter Absaugung

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Abb. 26: Positionierbarer Absaugtrichter

Großflächige Stauberfassung

Bei Absaugtischen, -wänden und -kabinen (Abb. 27) wird der lungengängige Feinstaub von einem großflächigen Luftstrom erfaßt und einer Filteranlage zugeführt, so daß er nicht in den Atembereich des Beschäftigten gelangt.

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Abb. 27: Arbeitsschutzkabine mit Staubabsaugung

Da die Wirksamkeit dieser Anlagen von der Arbeitsweise des Steinmetzes ebenso abhängt wie von der Lage und Form des Werkstücks und von den verwendeten Werkzeugen, ist die Eignung für den jeweiligen Anwendungsfall zu prüfen. Insbesondere ist zu beachten, daß die Staubfreisetzung nicht entgegen der Absaugrichtung erfolgt.

Persönliche Schutzausrüstungen

Führen Änderungen des Arbeitsverfahrens bzw. technische Schutzmaßnahmen wie Staubabsaugung oder lüftungstechnische Einrichtungen nicht zur Einhaltung der Grenzwerte für silikogenen oder inerten Feinstaub, so sind den Beschäftigten zusätzlich persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen. Sie sind verpflichtet, diese zu benutzen. Hierbei können verschiedene Atemschutzgeräte zum Einsatz kommen:

Eine komfortable Möglichkeit stellen gebläseunterstützte Atemschutzhauben (Abb. 28) oder -helme dar. Der Beschäftigte trägt einen Helm oder eine Haube mit Vollvisier, dem gereinigte Frischluft zugeführt wird. Staubfilter, Gebläse und Stromversorgung werden am Körper getragen oder sind bereits direkt in Helm oder Haube integriert.

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Abb. 28: Gebläseunterstützte Atem-Schutzmaske beim Flämmen

Weniger komfortabel sind Staubschutzmasken (partikelfiltrierende Halb- oder Viertelmasken), da sie einen größeren Atemwiderstand verursachen. Sie sind in Schutzklassen eingeteilt, ihre Einsatzgebiete ergeben sich in Abhängigkeit von Staubzusammensetzung und -konzentration aus Abb. 29.

Abb. 29:
Kennzeichnung und Einsatzbereiche von Staubschutzmaske

SchutzklasseAbscheidevermögen und Einsatzbereiche
FFP1Partikelfiltrierende Maske mit geringem Abscheidevermögen, Einsatz bis zum 4-fachen Grenzwert
FFP2Partikelfiltrierende Maske mit mittlerem Abscheidevermögen, Einsatz bis zum 10-fachen Grenzwert
FFP3Partikelfiltrierende Maske mit hohem Abscheidevermögen, Einsatz bis zum 30-fachen Grenzwert.

Aufgrund der wechselnden Zusammensetzung und Konzentration des Feinstaubes und der niedrigen Grenzwerte für Quarzfeinstaub sollte bei der Bearbeitung von quarzhaltigen Gesteinen grundsätzlich die FFP2-Maske gewählt werden.

6.1.1
Drucklufthämmer und Druckluftbohrhämmer

Für einige Arbeitsverfahren (Bohren, Stocken) ist eine vollständige Ummantelung möglich (s. Abb. 23), d.h. die das Werkzeug umschließende Gummihaube der Staubabsaugung liegt bis auf den Stein auf. Der Staub wird nahezu vollständig erfaßt.

Bei anderen Verfahren, wie z.B. Spitzen, Bossieren und Keillochen, kann die Ummantelung des Werkzeugs nicht bis auf den Stein herabgeführt werden (s. Abb. 24). Einerseits wird hierbei mit Meißeln unterschiedlicher Länge gearbeitet, zum anderen muß der Steinhauer bei bestimmten Tätigkeiten die Ansatzstelle des Meißels sehen können. Die unmittelbare Staubentstehungsstelle bleibt somit frei, was die Stauberfassung erschwert. Die Ansaugkraft vor der Saugöffnung sinkt mit wachsender Entfernung von dieser sehr rasch ab. Um eine ausreichende Wirkung zu erreichen, muß diese möglichst nahe an der Entstehungsstelle liegen. Zusätzlich ist eine hohe Absauggeschwindigkeit erforderlich. Das wird nur erreicht, wenn stets die der Länge des verwendeten Meißels entsprechenden Einstecktüllen benutzt werden.

6.1.2
Druckluftwerkzeuge, Handwerkzeuge

Bei filigranen Arbeiten, z.B. Schriftgravur, kann der Meißel nicht mehr mit einer Tülle umschlossen werden, da die Meißelspitze ständig einsehbar sein muß. Hier sollte entweder eine Saugdüse auf das Werkzeug aufgesetzt werden, oder ein beweglicher Absaugtrichter mit einer großen Ansaugöffnung möglichst nahe an die Bearbeitungsstelle herangeführt werden. Bei ständig wechselnder Arbeitsrichtung ist hierbei jedoch ein häufiges Nachführen des Absaugtrichters erforderlich.

6.1.3
Winkelschleifer

Die großflächige Absaugung ist bei diesen Geräten aufgrund der hohen Geschwindigkeit der freigesetzten Staubpartikel häufig unzureichend. Auch die Absaugung mittels eines Absaugtrichters hat nur dann Erfolg, wenn dieser unmittelbar in Ausbreitungsrichtung des Staubes dicht an der Entstehungstelle positioniert ist, bzw. ständig nachgeführt wird.

Wirkungsvoller ist die an den Winkelschleifer integrierte Absaugung. Beim hochfeurigen Schneiden mit der Trennscheibe hat es sich bewährt, einen Winkelschleifer mit geänderter Drehrichtung zu verwenden, dessen Schutzhaube eine integrierte Absaugöffnung aufweist. Der entstehende Staub wird durch die Rotation der Trennscheibe direkt von der Schnittstelle in die Schutzhaube geschleudert (Abb. 30), dort erfaßt und über eine flexible Schlauchleitung der Filteranlage zugeführt. Die geänderte Drehrichtung hat den Vorteil, daß die Handhabung und die Sicht auf die Schnittstelle kaum beeinträchtigt wird. An einen geeigneten Entstauber lassen sich auch mehrere Geräte anschließen, die Bearbeitungsstelle ist nicht an einen festen Standort gebunden.

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Abb. 30: Trennscheibe mit Absaugeinrichtung

Beim Schleifen mit Topf- und Schleifscheiben sind die Drehzahlen geringer. Zur Stauberfassung eignen sich gleichermaßen die Direktabsaugung am Gerät (Abb. 31) oder ein Absaugtisch (Abb. 32).

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Abb. 31: Winkelschleifer mit Absaughaube

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Abb. 32: Schleifarbeiten am Absaugtisch

Daneben gibt es die Möglichkeit, den Winkelschleifer im Naßverfahren einzusetzen. Bei ausreichender Frischwasserzufuhr ist die Einhaltung des Grenzwertes zu erwarten.

6.1.4
Allgemeine Staubhygiene

Trotz Verwendung von Absaugeinrichtungen oder Naßbearbeitung sind Staubablagerungen im Arbeitsbereich und auf Verkehrswegen nicht gänzlich vermeidbar. Durch Fahrzeugverkehr oder Luftbewegungen aufgewirbelt, kann der Staub in die Atemluft gelangen. Deshalb sollen auch diese Stäube regelmäßig entfernt werden. Hierfür eignen sich z.B. mobile Industriestaubsauger. Sofern eine stationäre Entstaubungsanlage vorhanden ist, kann sie durch einen Staubsaugeranschluß ergänzt werden. Auch mobile Staubsauger müssen hinsichtlich ihres Rückhaltevermögens für Quarzfeinstaub geeignet sein (Baumusterprüfung), wenn quarzhaltige Stäube vorhanden sind.

6.1.5
Wartung der Absauganlagen

Entscheidend für eine dauerhafte Wirksamkeit der Entstaubungsanlagen ist der einwandfreie Zustand des Filters und der Zuleitungen.

Ein zugesetzten Filter kann die Leistung der Absauganlage um mehr als die Hälfte verringern. Filter müssen daher regelmäßig nach den Betriebsanleitungen der Hersteller gereinigt, gewartet und kontrolliert werden.

Auch in den Zuleitungen zum Filter können Fehler auftreten, die die Absaugleistung erheblich verringern.

Der Arbeitsplatz eines Steinhauers ist mit einer ausreichend dimensionierten Absauganlage ausgerüstet. Am Keillochhammer ist eine Gummihaube (sog. Grundhaube) angebracht, welche den Meißel umschließt. von dieser führt ein flexibler Schlauch zur Absauganlage. Die Anlage leistet einen Luftvolumenstrom von 120 m3/h, was bei einem Schlauchdurchmesser von 4 cm einer Strömungsgeschwindigkeit von etwa 26 m/s entspricht (direkt am Absauggerät). Am Drucklufthammer wurde jedoch nur eine Absauggeschwindigkeit von ca. 6 m/s gemessen. Entsprechend groß war die Staubfreisetzung in die Atemluft am Arbeitsplatz.

Derartige Leistungsverluste können mehrere Ursachen haben:

  • Der Schlauch ist leck, zusammengedrückt oder verstopft.

    In Schlauchsenken lagern sich oft kleinere Gesteinspartikel ab. Diese verringern ebenso wie Knicke im Schlauch den freien Querschnitt und stellen erhebliche Widerstände für den Luftstrom dar. Die Absaugleistung kann hier sehr schnell auf mehr als die Hälfte - im Extremfall auf Null - verringert werden.

    Ebenso verhält es sich mit Leckstellen in der Schlauchleitung. Die Luft wählt den Weg des geringsten Widerstandes. Bei Leckstellen im Schlauch sind Leistungsverluste bis über 50% festgestellt worden. Durch eine Prüfung vor Arbeitsbeginn lassen sich derartige Fehler erkennen und beseitigen.

  • Der Drucklufthammer bläst nach unten aus.

Im Drucklufthammer unterliegen einige Teile einem hohen Verschleiß. Wenn diese nicht rechtzeitig gewechselt werden, gelangt Druckluft über die Meißelfüße direkt nach unten in die Gummimanschette der Absaugvorrichtung. Die Entstaubungsanlage wird damit vollkommen unwirksam. Verschleißteile müssen daher rechtzeitig ausgetauscht werden.

Wenn mehrere Geräte an eine Absauganlage angeschlossen werden, ist folgendes zu beachten:

  • Die Absaugleistung muß ausreichend dimensioniert sein.

  • Die Länge der Leitungen und deren Durchmesser sind aufeinander abzustimmen, damit an allen Drucklufthämmern die gleiche Absaugleistung erreicht wird.

  • Nicht genutzte Anschlüsse sind abzuriegeln (Schieber zudrehen), da es sonst einerseits zu Leistungsverlusten an den anderen Anschlüssen kommt, andererseits die Absaugleistung an den genutzten Anschlüssen erhöht werden kann.