DGUV Information 208-018 - Stetigförderer für Schüttgut

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Abschnitt 1 - 1 Rechtliche Grundlagen

Grundlage für die Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Stetigförderern ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) in Verbindung mit der 9. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung), mit der die Maschinenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde. Für den Betrieb und die Prüfung ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) anzuwenden.

Die Anforderungen aus dem Produktsicherheitsgesetz und der Maschinenverordnung werden durch harmonisierte europäische Normen konkretisiert.

Die produktspezifischen europäischen Normen bzgl. der Bau- und Ausrüstungsbestimmungen von Stetigförderern sind:

  • DIN EN 617 (Juni 2011)"Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV-Anforderungen an Einrichtungen für die Lagerung von Schüttgütern in Silos, Bunkern, Vorratsbehältern und Trichtern"

  • DIN EN 618 (Juni 2011) "Stetigförderer und Systeme - Sicherheits- und EMV- Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Schüttgut ausgenommen ortsfeste Gurtförderer"

  • DIN EN 619 (Juli 2022) "Stetigförderer und Systeme - Sicherheitsanforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut"

  • DIN EN 620 (Februar 2022) "Stetigförderer und Systeme - Sicherheitsanforderungen an ortsfeste Gurtförderer für Schüttgut"

  • DIN EN 741 (Juni 2011) "Stetigförderer und Systeme - Sicherheitsanforderungen an Systeme und ihre Komponenten zur pneumatischen Förderung von Schüttgut"

Die DIN EN ISO 14122-4 (Februar 2014) "Sicherheit von Maschinen - Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen - Teil 4: Ortsfeste Steigleitern" wird im Kapitel 3.1.5 "Zugänge" aufgegriffen.

Rechtliche Grundlagen zum Explosionsschutz siehe 6.7.