DGUV Information 201-015 - Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen

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Merkblatt für das Handhaben von Mauersteinen
(bisher: BGI 695)

(bisher ZH 1/610)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuß "Bau"

Stand der Vorschrift: Oktober 1992

Vorbemerkung

Beim Heben, Tragen und Umsetzen von Mauersteinen kommt es zu Haltungen und Bewegungen, die den Körper stark belasten und auf Dauer zu einer Überbeanspruchung führen können. Besondere Gesundheitsgefahren können sich beim Handhaben von großformatigen Mauersteinen ergeben, die - im Bestreben, wirtschaftlich zu bauen - in zunehmendem Maß verwendet werden.

Nach arbeitsphysiologischen Untersuchungen erreicht die Beanspruchung des Menschen beim Vermauern von Hand und bei einem Steingewicht von etwa 25 kg einen Grenzwert. Dies bedeutet, daß häufiges Heben, Tragen und Umsetzen von Steinen mit einem höheren Gewicht zu Gesundheitsbeschwerden oder -schädigungen führen kann.

In diesem Merkblatt sind aufgrund gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse die Anforderungen zusammengestellt, die dazu beitragen, die körperliche Beanspruchung beim Handhaben von Mauersteinen zu verringern.

Dieses Merkblatt soll dazu beitragen, daß Mauersteine handlich oder für maschinelles Versetzen geeignet gestaltet werden und großformatige Steine mit mehr als 25 kg Gewicht nicht mehr von Hand vermauert, sondern stattdessen geeignete Versetzhilfen auf Baustellen eingesetzt werden.

Die in diesem Merkblatt enthaltenen technischen Regeln schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer EG-Mitgliedstaaten ihren Niederschlag gefunden haben können.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Beschaffenheit von Griffhilfen3
Bedingungen für das Handhaben von Mauersteinen4
Empfehlungen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen beim Versetzen von Mauersteinen 5
Versetzgeräte und -maschinen5.1
Gestaltung von Mauersteinen im Hinblick auf maschinelles Versetzen5.2
Höhenverstellbare Arbeitsplätze5.3
Verwendungsgerecht paketierte Steinstapel5.4