DGUV Information 208-016 - Die Verwendung von Leitern und Tritten

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Abschnitt 1 - 1 An wen richtet sich diese DGUV Information?

Diese DGUV Information richtet sich an den Unternehmer, die tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten zur Verfügung stellen oder selbst verwenden. Sie gibt Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den Vorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie den einschlägigen Normen, die beim Verwenden von Leitern und Tritten zu berücksichtigen sind.

Die sichere Verwendung von Leitern und Tritten schließt die regelmäßige Prüfung, die Instandhaltung, den Transport, die Lagerung und die Reinigung mit ein.

Eine Zusammenstellung gesetzlicher Vorschriften, Regeln, Normen und Informationsschriften enthält Anhang 1.