Abschnitt 3.4 - Notausschleusung/Notaufstieg
Auch in Notfällen, z.B. chirurgische Versorgung bei schweren Verletzungen, sollte die ordnungsgemäße Ausschleusung aus Überdruck bei gleichzeitiger ärztlicher Notversorgung in der Personenschleuse durchgeführt werden. Ist bei vitaler Indikation oder aus anderen, besonderen Gründen schnelles Ausschleusen oder Austauchen abweichend von den entsprechenden Tabellen erforderlich, muß nach Abschluß der Versorgung des Verletzten eine Rekompression in der Behandlungskammer erfolgen.