Abschnitt 6 - 6 Veröffentlichung des anerkannten emissionsarmen Verfahrens nach TRGS 519
Nach der Anerkennung des Verfahrens durch den Fachbereich "Bauwesen" der DGUV verbleiben folgende Schritte:
Festlegung der Befristung der Anerkennung
Veröffentlichung auf der Internetseite des IFA unter Webcode D646056
Benachrichtigung der Antragstellenden durch die Geschäftsstelle.