DGUV Information 201-012 - Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien (bisher BGI 664)

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Verfahren ohne Atemschutz

Die anerkannten Verfahren, bei denen kein Atemschutz eingesetzt werden muss, werden spätestens nach sechs Jahren durch den Arbeitskreis bzgl. des Standes der Technik und der Übereinstimmung mit dem Regelwerk überprüft.

Die Prüfung durch den Arbeitskreis kann folgendes Ergebnis haben:

  • Das anerkannte Verfahren kann unverändert weiter angewendet werden.

  • Das Verfahren muss überarbeitet werden. Im Rahmen der Überarbeitung können weitere Arbeitsplatzmessungen notwendig werden.

  • Das Verfahren soll zurückgezogen werden.

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Fachbereich "Bauwesen" der DGUV zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Verfahrensinhaber oder die Verfahrensinhaberin wird von der Geschäftsstelle über das Ergebnis der Überprüfung (per Mail) informiert. Ist eine Überarbeitung des Verfahrens erforderlich, beginnt für den Verfahrensinhaber oder die Verfahrensinhaberin mit Datum der Benachrichtigung eine Frist von sechs Wochen zur Rückmeldung an die Geschäftsstelle. Erfolgt keine Rückmeldung wird das Verfahren zurückgezogen.