Abschnitt 6.3 - Schläuche, Schlauchverbindungen
Grundsätzlich dürfen nur Flüssiggasschläuche eingesetzt werden, die den vorgesehenen chemischen, thermischen und mechanischen Beanspruchungen standhalten. Sicherheitstechnische Anforderungen an Schläuche sind hierzu in entsprechenden Spezifikationen, wie DIN- bzw. DIN-EN-Normen, festgelegt.
So muss u.a. das Schlauchmaterial die erforderliche Beständigkeit gegen Flüssiggas in gasförmiger und flüssiger Phase aufweisen, die Schlauchfestigkeit innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewährleistet sein und die Auslegung der Druckklasse den Anforderungen des maximalen Anlagedruckes entsprechen.
Bild 6-1:
Anforderungen an Schläuche in Abhängigkeit von der Verwendungsart
Schlauchleitungen zwischen Behälterventil und Druckregelgerät | a) | Hochdruckschlauch nach DIN 1763-1 |
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b) | Edelstahlschläuche nach DIN 3384 | |
c) | Rohrpsiralen aus nahtlos gezogenen Kupfer- und Strahlrohren | |
Schlauchleitungen zwischen Druckregelgerät und Verbrauchseinrichtungen | Mittel- oder Hochdruckschlauch nach DIN EN 1763-1 (Schläuche für Treibgasanlagen von Fahrzeugen siehe DIN 4815 Teil 4) | |
Schlauchleitungen für besondere mechanische Beanspruchungen (z.B. Baustellen, Schiffbau, Stahlbau) | Möglichst Hochdruckschlauch mit mindestens 5 mm Wanddicke |
Zugelassen sind daher auch nur Schläuche, die mit Herstelldatum, Herstellkennzeichen, Norm- bzw. Registernummer, Druckklasse und Kurzzeichen für Flüssiggas gekennzeichnet sind (Bild 6-2).
Bild 6-2: Hochdruckschläuche mit fest eingebundenem Anschluss mit Aufdruck der Druckklasse 30
Allgemein besteht die Forderung, dass Schlauchleitungen wegen ihrer geringeren Belastbarkeit nicht länger als 0,40 m sein sollen. Diese Forderung ist vor allem bei Handbrennern und auch bei vielen anderen ortsveränderlichen Verbrauchseinrichtungen, bei denen die Beweglichkeit nicht eingeschränkt werden darf, nicht einzuhalten. Es ist daher üblich, auch längere Schlauchleitungen zu verwenden.
Allerdings sind bei Schlauchlängen über 0,40 m besondere Sicherheitsmaßnahmen erforderlich:
Verwendung von Schläuchen für besondere mechanische Beanspruchungen,
eine gegen Beschädigung besonders geschützte Schlauchverlegung (z.B. Anfahr- oder Überfahrschutz, jedoch sichtbare Verlegung) und
Verwendung von Einrichtungen gegen Gasaustritt bei Schlauchbeschädigung (siehe Abschnitt 8.1).
Poröse oder beschädigte Schläuche sind unverzüglich der weiteren Benutzung zu entziehen (Bild 6-3).
Bild 6-3: Gealterter brüchiger Schlauch
Besonders sorgfältig sind die Schläuche anzuschließen. Werden keine fabrikmäßig fest eingebauten Anschlüsse verwendet, müssen die Schläuche auf genormte Schlauchtüllen aufgeschoben und durch Schlauchklemmen gegen Abrutschen gesichert werden (Bild 6-4). Die Verwendung von Draht als Ersatz für Schlauchschellen ist verboten.
Bild 6-4: Schlauchanschlüsse für Flüssiggasanlagen - bevorzugt sollen fest eingebaute Anschlüsse verwendet werden