Abschnitt 4.2 - Größe und Inhalt
In Abhängigkeit von ihrer Konstruktion und ihres Materials sind verschiedene Flüssiggasflaschengrößen im Handel erhältlich. Für die gebräuchlichen und gut verfügbaren Stahlflaschen sind folgende Bezeichnungen üblich:
Großflasche: 33 kg Flüssiggasfüllung,
Kleinflasche: 3 kg, 5 kg und 11 kg Flüssiggasfüllung und
Kleinstflasche: 0,425 kg Flüssiggasfüllung.
Diesen verschiedenen Flaschengrößen sind bestimmte technische Daten zugeordnet (Bild 4-3). Im Übrigen gibt es Flaschen aus Aluminium, Kunststoffverbundwerkstoffen und Edelstahl, die ebenfalls den geltenden Bau- und Ausrüstungsbestimmungen entsprechen müssen.
Bild 4-3:
Flüssiggasflaschen aus Stahl, technische Daten
Kleinstflasche | Kleinflaschen | Großflasche | |||
Füllung kg | 0,425 | 3,00 | 5,00 | 11,00 | 33,00 |
Gas l | 220 | 1650 | 2750 | 6050 | 18150 |
Volumen l | 1,00 | 7,1 | 11,75 | 27,20 | 79,00 |
Außen-ø mm | 81 | 204 | 229 | 300 | 318 |
Gesamtlänge mm | 320 | 420 | 500 | 600 | 1300 |
Prüfdruck bar | 225 | 30 | 30 | 30 | 30 |
Folgende bauliche Besonderheiten sind bei Flüssiggasflaschen zu beachten:
Flüssiggasflaschen müssen mit einem Ventilschutz versehen sein. Neben der gebräuchlichen Ventilschutzkappe können 11-kg-Flaschen auch mit einem 270°-Ventilschutzkragen ausgerüstet sein. Treibgasflaschen auf Fahrzeugen (siehe Abschnitt 12) müssen mit diesem Kragen in der höheren Ausführung ausgerüstet sein.
Kleinstflaschen besitzen als Schutz gegen Umfallen immer einen Fuß oder einen Haken zum Aufhängen oder werden mit speziellen Halterungen ausgeliefert, in denen sie standsicher aufgestellt werden können. Hierdurch wird die Entnahme von Gas nur in aufrechter Stellung aus der Gasphase sichergestellt.
Für Kleinstflaschen eignen sich als Ventilschutz Schutzbügel.
Der Prüfdruck der Kleinstflasche beträgt je nach Bauart 30 bar für die geschweißte Bauart mit Überdruckventil und in der Regel 225 bar für die schwere, nahtlos gezogene Bauart (Berstdruck 550 bis 600 bar). Als Flaschenventil findet eine Sonderausführung Verwendung, die mit einem Tauchrohr mit Entlüftungsschraube als Füllbegrenzung ausgestattet ist (Bild 4-4). Kleinstflaschen der leichten, geschweißten Bauart müssen so wie die größeren Flüssiggasflaschen mit einem Flaschenventil mit Überdruckventil ausgerüstet sein. Für die schwere, nahtlose Bauart der Kleinstflasche ist ein Flaschenventil ohne Überdruckventil zulässig.
Bild 4-4: Kleinstflaschenventil mit Füll- und Tauchrohr