DGUV Information 213-003 - Sicherheitstechnische Hinweise über das Verwenden von Aluminiumpulver, -pellets und -pasten bei der Herstellung von Porenbeton

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Abschnitt 2 - Anwendungsbereich

Diese BG-Information findet hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Hinweise Anwendung auf die Herstellung von Porenbeton, insbesondere für

  • Räume zur Lagerung und Verarbeitung von Aluminium in Form von Pulver, Pellets oder Pasten,

  • Auswahl, Betrieb und Ausrüstung von maschinellen Transport-, Entleerungs-, Verwiege- und Dispergier- oder Zuteilungsanlagen einschließlich ihrer Nebeneinrichtungen.

Anmerkung:

Zusätzlich zu diesen sicherheitstechnischen Hinweisen sind die Anforderungen der zuständigen örtlichen Behörden zu beachten.

Abweichungen von diesen sicherheitstechnischen Hinweisen sind möglich, wenn die gleiche Sicherheit auf andere Art und Weise gewährleistet ist. Dies kann z.B. in der Gefährdungsbeurteilung und/oder im Explosionsschutzdokument festgelegt sein. Eine Absprache mit den zuständigen Stellen wird empfohlen.

Informationen können auch den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller entnommen werden.