BGI 607 - Leitern und Tritte im Einzelhandel

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Abschnitt 7 - Prüfung und Instandsetzung

Der Unternehmer/die Unternehmerin muss dafür sorgen, dass Leitern und Tritte regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen.

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Bild 32: Leiterstandort
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Bild 33: Verfahrbare Regalleiter

Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Um die systematische Überprüfung von allen Leitern und Tritten sicherzustellen empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch zusammenzufassen.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,

  • fehlende Bauteile,

  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiligen Mehrzweckleitern).

Für die Überprüfung kann das beigefügte Leiterkontrollblatt (Anlage 1) herangezogen werden. Desweiteren bietet die BGHW eine "Prüfliste Leitern" an, enthalten in "Ringbuch Prüflisten Arbeitssicherheit" (Bestell-Nr. A 234).

Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs können nur von Fachbetrieben oder vom Hersteller vorgenommen werden. Nähere Informationen enthält die BGI 694.

Der Unternehmer/die Unternehmerin muss dafür sorgen, dass schadhafte Leitern und Tritte aus dem Verkehr gezogen und so aufbewahrt werden, dass die Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung oder Verschrottung nicht möglich ist.