BGI 607 - Leitern und Tritte im Einzelhandel

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Abschnitt 3.4 - Tritte

Tritte haben im Allgemeinen bis zu vier Stufen. Aufgrund ihrer Bauart dürfen die obersten Stufen bzw. die Plattform betreten werden. Man unterscheidet Leitertritte, Treppentritte, Tritthocker und Rolltritte (auch "Elefantenfüße" genannt).

Leitertritte gibt es sowohl mit feststehenden als auch mit zusammenklappbaren Schenkeln. Zusammenklappbare Tritte eignen sich besonders für die Verwendung in Bereichen, wo wenig Platz für die Lagerung (z. B. in Regalgängen vorhanden ist).

Beim Treppentritt sind die Stufen besonders breit, daher wird er häufig bei der Bedienung von Maschinen eingesetzt.

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Bild 12: Leitertritt
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Bild 13: Treppentritt

Der Tritthocker wird heute nur noch selten eingesetzt.

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Bild 14: Tritthocker

Der Rolltritt ist je nach Ausführung von zwei, drei oder vier Seiten besteigbar. Seine Höhe beträgt bis zu 0,5 m. In seine Standfläche eingebaute Rollen ermöglichen z. B. durch Anstoßen mit dem Fuß ein leichtes Verfahren. Die Rollen werden durch das Körpergewicht des Benutzers beim Betreten in die Standfläche versenkt. Wegen seiner geringen Höhe und der großen Aufstellfläche ist der Rolltritt bequem zu benutzen. Er findet häufig auch Einsatz im Bürobereich.

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Bild 15: Rolltritt (Elefantenfuß)
Von Tritten aus lassen sich Arbeiten mit Arbeitshöhen bis etwa 2,5 m durchführen. Tritte dürfen nur auf ebenem Untergrund aufgestellt werden. Ungeeignet sind z. B. schräge, unebene, nachgiebige und rutschige Aufstellflächen. Auf ihnen besteht die Gefahr des Kippens, Einsinkens und Wegrutschens des Trittes.
Tritte werden häufig nur zur Durchführung von Arbeiten geringen Umfangs verwendet. Typische Einsatzorte für Tritte sind z. B. Büros, Registraturen, Verkaufsbereiche.
Um der Benutzung von ungeeigneten Aufstiegen entgegenzuwirken, hat der Unternehmer/die Unternehmerin geeignete Tritte in ausreichender Zahl bereitzustellen.