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Abschnitt 9 - Sicherheit durch Betriebsanweisungen und Unterweisung

Maschinen und Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der Maschinenverordnung fallen, sind mit dem CE-Kennzeichen zu versehen.

Außerdem ist der Hersteller verpflichtet, eine Konformitätserklärung abzugeben und eine Betriebsanleitung einschließlich der zu erwartenden Restgefährdungen zu erstellen.

Der Inhalt der Betriebsanleitung ist im Anhang I der Maschinenverordnung vorgegeben.

Die Mindestangaben müssen auch Sicherheitshinweise enthalten zur gefahrlosen Durchführung der

  • Inbetriebnahme,

  • Verwendung,

  • Handhabung,

  • Installation,

  • Montage/Demontage,

  • Rüstarbeiten,

  • Instandhaltungsarbeiten und

  • Störungsbeseitigung.

Der Betreiber von Maschinen wird in zahlreichen Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, auf der Grundlage der Betriebsanleitungen und der betrieblichen Gegebenheiten eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Neben Anweisungen für den Normalbetrieb sollten besonders Anweisungen für den Sonderbetrieb

  • Einrichten, Rüsten,

  • Probelauf,

  • Störungsbeseitigung und

  • Instandhaltung

    • Wartung,

    • Inspektion,

    • Instandsetzung

aufgenommen werden.

Betriebsanweisungen können nach folgender Gliederung erstellt werden:

  • Anwendungsbereich,

  • Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei Normal- und bei Sonderbetrieb,

  • allgemeine Anforderungen an Personen und

  • Anweisungen zum Verhalten bei Notfällen.

Betriebsanweisungen sollten besonders für größere Einzelmaschinen und Anlagen erstellt werden.

Die Bearbeitung von Blechen erfolgt vielfach noch nach handwerklichen Verfahren mit einfachen Werkzeugen und Handmaschinen. Im Unterschied zur spangebenden Fertigung kann Blech nur bei wenigen automatisierten Bearbeitungsverfahren eingespannt werden.

Üblich ist die Führung von Hand bei der Bearbeitung auf Maschinen. Mit konstruktiven Maßnahmen allein lässt sich Sicherheit bei der Blechbearbeitung nur in begrenztem Maße erreichen. Die Unterweisung ist daher von besonderer Bedeutung.

Betriebsanweisungen sind die Grundlage für Unterweisungen. Sie sollten nicht nur für die Bearbeitung, sondern auch für die Handhabung, den Transport und die Lagerung von Blechen erstellt werden (Bild 9-1).

Gute Unterweisungshilfen stellen auch die Merkkarten der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften dar (Bild 9-2).

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Bild 9-1: Warnung vor Gesundheitsgefahren beim Transport von Blechen und Hinweis auf technische Hilfsmittel

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Bild 9-2: Beispiele von Merkkarten der Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (früher Arbeitsgemeinschaft der Metall-Berufsgenossenschaften)