DGUV Information 203-004 - Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel ohne Tragevorrichtung, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden.

Siehe VDE 0100-200 Abschnitte 826-16-06 und 826-16-07