DGUV Information 213-002 - Hitzearbeit Erkennen - beurteilen - schützen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen

Kann durch technische Maßnahmen die Hitzebelastung nicht ausreichend reduziert werden, sind organisatorische Maßnahmen einzuleiten.

6.2.1 Reduzierung der Arbeitsschwere

Durch Reduzierung der Arbeitsschwere kann die Belastung so vermindert werden, dass der Betroffene im hitzebelasteten Arbeitsbereich bleiben kann. Dies gilt nur, wenn die effektive Bestrahlungsstärke den Wert 200 W/m2 nicht übersteigt oder die Lufttemperatur unterhalb von 35 °C liegt (Luftfeuchtigkeit < 50 % vorausgesetzt).

6.2.2 Entwärmungsphasen

Ist die Hitzebelastung so hoch, dass ein dauernder Aufenthalt auch nach einer Reduzierung der Arbeitsschwere nicht mehr möglich ist, sind Entwärmungsphasen vorzusehen. Entwärmungsphasen sind Zeiträume, in denen der Körper durch den Aufenthalt in weniger belastenden Klimabereichen Wärme abgeben kann. Dabei kann leichte körperliche Arbeit durchgeführt werden.

Nach sehr hohen Hitzebelastungen können auch Hitzepausen (ohne körperliche Arbeit) innerhalb der Entwärmungsphasen notwendig sein. Die Entwärmungsphasen und Hitzepausen sind in einem Bereich zu verbringen, der kühler ist als der Arbeitsbereich, jedoch keine zu großen Temperaturunterschiede aufweist. Der Temperaturbereich von 25 bis 35 °C hat sich unter

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Bild 6: Richtwerte für Entwärmungsphasen bei Hitzearbeit

Berücksichtigung der Bekleidung als zweckmäßig erwiesen. Die Entwärmungsphasen und Hitzepausen sollten zur Aufnahme geeigneter Getränke genutzt werden, um die durch Schwitzen verlorene Flüssigkeit wieder zu ersetzen. Es ist gute Praxis, die Bereitstellung von Hitzegetränken betriebsintern zu regeln.

Die Dauer der Entwärmungsphasen richtet sich nach den vorangegangenen Belastungen. Legt der Beschäftigte nicht schon auf Grund seiner eigenen Einschätzung früher eine Unterbrechung ein, werden die nachfolgenden Zeiten (Richtwerte in Tabelle 5) empfohlen.

Bei der Anwendung dieses Diagramms sind folgende Randbedingungen zu beachten:

  • Geringe Wärmestrahlungsexposition (< 35 W/m2),

  • leichte bis mittelschwere Arbeit (bis ca. 200 W Arbeitsenergieumsatz)

  • leichte bis mittlere Bekleidungsisolation (ca. 0,6 bis 0,9 clo),

  • geringe Luftgeschwindigkeiten (bis 0,5 m/s).

Der Grad der Belastung durch Hitzearbeit orientiert sich an den Bereichen H1, H2 und H3. Die empfohlenen Entwärmungsphasen sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

HitzebereichEntwärmungsphase
H115 Minuten/Stunde
H2H2 30 Minuten/Stunde
H3H3 45 Minuten/Stunde
über H3keine gesicherte Angabe möglich

Tabelle 5: Richtwerte der Entwärmungsphasen je Stunde

Die Hitzearbeit kann nach der Entwärmungsphase wieder aufgenommen werden.