DGUV Information 209-008 - Einrichten von Pressen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 17 - 17 Kombinationsschaltungen | automatisch wechselnde Schutzmaßnahmen an Gesenkbiegepressen

Kombinationsschaltungen sind Schaltungen, bei denen eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (BWS) - normalerweise ein vertikaler Lichtvorhang (LV)/eine aktive optoelektronische Schutzeinrichtung (AOPD) - oder eine Zweihandschaltung (ZHS) so mit einer Fußschaltung verknüpft ist, dass der LV/die AOPD oder die Zweihandschaltung während der schnellen Gesenkbiegepressen-Schließbewegung bis zum "Sicherheitspunkt" wirksam ist. Die Gesenkbiegepressen-Schließbewegung wird beim Erreichen des "Sicherheitspunkts" selbsttätig unterbrochen und kann mit der Fußschaltung in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass der Biegevorgang durch Betätigen des Fußschalters eingeleitet wird.

ccc_1517_as_46.jpg

Abb. 33
Hydraulische Gesenkbiegepresse

Kombinationsschaltungen (eine Steuereinrichtung pro Bedienperson!)

ccc_1517_as_32.jpgsind an funktional sicheren und an funktional unsicheren Pressen einsetzbar
ccc_1517_as_32.jpghaben fangende Wirkung
ccc_1517_as_31.jpgschützen in der Variante Lichtvorhang-Fuß weitere Personen außer den beim Einrichten berücksichtigten Bedienpersonen (bis zum Erreichen des "Sicherheitspunkts")
ccc_1517_as_32.jpgschützen in der Variante Zweihand-Fuß weitere Personen außer den beim Einrichten berücksichtigten Bedienpersonen
ccc_1517_as_32.jpgsichern den Werkzeugeinbauraum je nach Ausführung oder Einbauort zulässigerweise auch von den Nicht-Bedienseiten ab

(Legende: ccc_1517_as_32.jpg Ist nicht erfüllt ccc_1517_as_31.jpg Ist erfüllt).

Zweihand-Fuß-Kombinationsschaltungen ermöglichen im Gegensatz zu ZHS das Halten des Werkstücks beim Biegen.

Wenn während der schnellen Gesenkbiegepressen-Schließbewegung ein Körper im LV/AOPD-Schutzfeld erkannt oder die/eine ZHS losgelassen wird, stoppt die Schließbewegung.

Damit Gesenkbiegepressen schneller stoppen als Bedienperson(en) beim reflexmäßigen Nachgreifen zum Erreichen der nächstgelegenen Gefahrstelle brauchen, muss der Sicherheitsabstand von vertikalen LV/AOPD mindestens

S = Greif- bzw. Annäherungsgeschwindigkeit x Pressen-Nachlaufzeit + Zuschlag C

betragen. Der Sicherheitsabstand muss ≥ 100 mm sein. (Die Pressen-Nachlaufzeit beinhaltet die LV/AOPD-Ansprechzeit.)

Tabelle 9
Anzusetzende Werte der Greif- bzw. Annäherungsgeschwindigkeit v

Fallv:
Alte Pressen ohne "CE"v = 1,6 m/s (S ≥ 100 mm)
Neuere/neue Pressen mit "CE"v = 2,0 m/s (S ≥ 100 mm)
Neuere/neue Pressen mit "CE", falls sich mit 2,0 m/s ein Sicherheitsabstand - 500 mm ergibtv = 1,6 m/s (S ≥ 500 mm)

Tabelle 10
Zuschlag C

Erkennungsfähigkeit, dEindringbereich, CC Zyklusauslösung durch das AOS
d ≤ 140zulässig
14 < d ≤ 2080
20 < d ≤ 30130
30 < d ≤ 40240nicht zulässig
40 < d ≤ 70850

Der Sicherheitsabstand von Zweihand-Fuß-Bedienpulten muss mindestens

S = 1,6 m/s x Pressen-Nachlaufzeit (+ Zuschlag*)

(mehr als 100 mm) betragen.

Um die Einhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstands zu gewährleisten, sind ("aufgeständerte") Zweihand-Fuß-Bedienpulte an Gesenkbiegepressen mit langer Nachlaufzeit mit Abstandsringen ausgestattet.

Die LV/AOPD- oder ZHS-Schutzwirkung wird mit Erreichen des Sicherheitspunkts aufgehoben; während der weiteren Werkzeug-Schließbewegung und der Schwenkbewegung des Werkstücks beim Biegevorgang schützt/schützen der/die Fußschalter (als Tippschalter) in Verbindung mit langsamer Geschwindigkeit, egal wie hoch der "Sicherheitspunkt" eingestellt ist.

Da ZHS bei neueren/neuen Pressen der Metallbearbeitung von Schutzeinrichtungen verdrängt werden, die auch den Schutz "Dritter" gewährleisten (LV/AOPD), werden auch ZHS-Fuß-Fuß-Kombinationsschaltungen an neuen/neueren Pressen von solchen Schutzeinrichtungen verdrängt. An schnell laufenden hydraulischen Gesenkbiegepressen, die im Oktober 2001 oder später gebaut wurden, wird man sie als Handschutzmaßnahme nicht mehr finden.

Sichtprüfung von Kombinationsschaltungen:

  • Sind keine Beschädigungen/unzulässigen Veränderungen/Manipulationen erkennbar?

  • Sind nicht benötigte Oberwerkzeuge ausgebaut?

Ist in der Variante "Zweihand-Fuß-Kombinationsschaltung" der Abstandsring nicht abgebaut?

ccc_1517_as_47.jpg

Abb. 34
"Punkte"

Sichtprüfung der Werkzeugbefestigung:

  • Sind das Ober- und Unterwerkzeug nach Angabe der Pressenherstellfirma befestigt worden?

Wirkungskontrolle:

  • Ist in der Variante "Lichtvorhang-Fuß-Kombinationsschaltung" das Ingangsetzen schneller Schließbewegungen aus der Grundstellung nur bei wirksamen Lichtvorhang möglich?

  • Ist in der Variante "Zweihand-Fuß-Kombinationsschaltung" das Ingangsetzen schneller Schließbewegungen aus der Grundstellung nur über die ZHS möglich?

  • Wird in der Variante "Lichtvorhang-Fuß-Kombinationsschaltung" die schnelle Gesenkbiegepressen-Schließbewegung durch den eingebrachten Prüfstab gestoppt?

  • Wird in der Variante "Zweihand-Fuß-Kombinationsschaltung" die schnelle Gesenkbiegepressen-Schließbewegung durch Loslassen eines ZHS-Stellteils gestoppt?

  • Ist die Schließgeschwindigkeit unterhalb des Sicherheitspunkts langsam?

  • Führt das Loslassen des/eines Fußschalters (oder das Durchtreten bei dreistufigen Fußschaltern) zum Anhalten der Gesenkbiegepressen-Schließbewegung?

  • Speziell bei Mehrpersonenbedienung: Lässt sich die Presse nur in Gang setzen, wenn alle Steuereinrichtungen betätigt werden (eine pro Bedienperson)?

Check der Pressen-Einstellungen:

  • Ist die Presskraft korrekt eingestellt (hydraulische Gesenkbiegepressen)?

  • Maschinenspezifisches

Ist die vorhandene Betriebsart "Fuß - schnell ab" (Ingangsetzen langhubiger und schneller Schließbewegungen über Fußschalter ohne Schutz durch LV/AOPD) NICHT eingestellt?
Die Betriebsart "Fuß - schnell ab" ist die "Nr. 1-Ursache" für Unfälle an alten Gesenkbiegepressen ohne "CE".
Ist der Wahlschalter (Abschließen!) oder das Betriebsarten-Auswahlsystem (Abschließen oder Passwort-Schützen!) dem allgemeinen Zugriff entzogen? Bei Mängelfeststellungen darf die Maschine oder Anlage nicht für die Produktion freigegeben werden!