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Abschnitt 7.5 - 7.5 Baustellenfahrzeuge

Häufig eingesetzte Baustellenfahrzeuge sind z. B. Teleskop- und Gabelstapler.

Beim Einsatz ist insbesondere auf Folgendes zu achten:

  • Bedienen der Fahrzeuge nur von unterwiesenen und vom Unternehmer beauftragten, mindestens 18 Jahre alten Personen

  • Tragfähigkeitsangaben beim Beladen bzw. Aufnehmen von Lasten beachten

  • Fahrzeug nur auf tragfähigem Untergrund verfahren

  • Fahrzeuge möglichst mit Niveauausgleich einsetzen

  • Fahrerrückhalteeinrichtung (z. B. Kabine, Sicherheitsgurt) verwenden

  • Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich verhindern

  • Einweiser einsetzen, wenn der Geräteführer die Last nicht beobachten kann

  • Personen nur mitnehmen, wenn für sie Sitze vorhanden sind und das Mitfahren durch den Unternehmer geregelt ist

  • beim Befahren von Steigungen und Gefällen die Last immer bergseitig führen

  • in Betriebspausen das Fahrzeug gegen unbefugtes Benutzen sichern, z. B. durch Abziehen des Zündschlüssels

  • bei Mehrzweckfahrzeugen ("Teleskoplader") die Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers für den jeweiligen Einsatzfall beachten

Weitere Informationen u. a.:

  • Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27)

  • BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925)

  • BG-Information "Gabelstaplerfahrer" (BGI 545)

  • BG-Information "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (BGI 649)

Hubarbeitsbühnen dienen dem Transport von Personen. Müssen in Ausnahmefällen Lasten mit transportiert werden (Bild 7-2), ist insbesondere darauf zu achten, dass

  • die zulässige Belastung nicht überschritten wird und

  • die Lasten nicht über die Umwehrung des Arbeitskorbes ragen.

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Bild 7-2: Transport und Montage von Isoliermatten

Weitere Informationen u. a.:

  • Abschn. 4.8.2, Seite 22, dieser BGI

  • BG-Information "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" (BGI 720)

  • BG-Information "Auswahl und Einsatz von Transportbühnen bei Bauarbeiten" (BGI 825)