Abschnitt 7.5 - 7.5 Baustellenfahrzeuge
Häufig eingesetzte Baustellenfahrzeuge sind z. B. Teleskop- und Gabelstapler.
Beim Einsatz ist insbesondere auf Folgendes zu achten:
Bedienen der Fahrzeuge nur von unterwiesenen und vom Unternehmer beauftragten, mindestens 18 Jahre alten Personen
Tragfähigkeitsangaben beim Beladen bzw. Aufnehmen von Lasten beachten
Fahrzeug nur auf tragfähigem Untergrund verfahren
Fahrzeuge möglichst mit Niveauausgleich einsetzen
Fahrerrückhalteeinrichtung (z. B. Kabine, Sicherheitsgurt) verwenden
Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich verhindern
Einweiser einsetzen, wenn der Geräteführer die Last nicht beobachten kann
Personen nur mitnehmen, wenn für sie Sitze vorhanden sind und das Mitfahren durch den Unternehmer geregelt ist
beim Befahren von Steigungen und Gefällen die Last immer bergseitig führen
in Betriebspausen das Fahrzeug gegen unbefugtes Benutzen sichern, z. B. durch Abziehen des Zündschlüssels
bei Mehrzweckfahrzeugen ("Teleskoplader") die Angaben in der Betriebsanleitung des Herstellers für den jeweiligen Einsatzfall beachten
Weitere Informationen u. a.:
Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27)
BG-Grundsatz "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" (BGG 925)
BG-Information "Gabelstaplerfahrer" (BGI 545)
BG-Information "Ladungssicherung auf Fahrzeugen" (BGI 649)
Hubarbeitsbühnen dienen dem Transport von Personen. Müssen in Ausnahmefällen Lasten mit transportiert werden (Bild 7-2), ist insbesondere darauf zu achten, dass
die zulässige Belastung nicht überschritten wird und
die Lasten nicht über die Umwehrung des Arbeitskorbes ragen.
Weitere Informationen u. a.: