DGUV Information 209-001 - Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen

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Abschnitt 2.3 - 2.3 Hammerkopf

Beim Hämmern können von Pinne oder Bahn scharfe Stahlsplitter abspringen (Bild 2-1), die zu bleibenden Verletzungsfolgen, insbesondere der Augen, führen können.

Deshalb muss der Hersteller eines Hammers dafür sorgen, dass der Hammerkopf nach DIN 1193 aus dem richtigen Werkstoff hergestellt wird und die richtige Härte besitzt (Bild 2-2): Die Härte auf Pinne und Bahn muss zwischen HRC 52 und HRC 58 liegen. In der Augenzone darf die Härte höchstens HRC 30 betragen (HRC = Härte in Rockwell).

Die Hersteller von Hämmern sind sich der Bedeutung dieser Forderung sehr wohl bewusst und überwachen ihre Einhaltung durch regelmäßige Qualitätskontrollen.

Die modernen Härteverfahren gewährleisten ein gleichmäßiges Vergütungsgefüge an Hammerbahn und -pinne.

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Bild 2-1: Ausscherungen von Stahlspittern aus Hammerbahn und -pinne von Schlosserhämmern

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Bild 2-2: Schematischer Verlauf der Härtezonen eines Schlosserhammers