DGUV Information 208-003 - Steh-Kassenarbeitsplätze BGHW-Kompakt M 87

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Sonstige Arbeitsmittel an der Kasse

Bondrucker und Kartenlesegerät können bis zum maximalen Arbeitsbereich angeordnet werden. Das Kassenpersonal kann entlastet werden, wenn der Kunde oder die Kundin selbst die Karte in das Lesegerät einführt und wieder entnimmt bzw. sie selbst vorhält. Auch die Bonentnahme kann durch den Kunden oder die Kundin selbst erfolgen.

Eine Kassentischheizung ist meist elektrisch z. B. im Fußboden, im Beinraum oder als Deckenpanel verbaut. Bei Einbau im Beinraum müssen die Mindestmaße auch mit Heizung eingehalten werden.

Ist eine Überfallmeldeanlage vorhanden, so sollte sie unauffällig, d. h. ohne Haltungswechsel betätigt werden können. Sichern Sie den Taster oder Schalter, wenn möglich, gegen unbeabsichtigtes Auslösen.