DGUV Information 203-001 - Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen

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Abschnitt 11 - 11. Werkstatt

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Prüftafel

Viele Elektroinstallationsbetriebe verfügen über eine mehr oder weniger große Werkstatt. Auf was ist zu achten?

In Werkstätten werden eigene wie fremde elektrische Geräte repariert. Da bei einer Reparatur das Gerät geöffnet werden muss, besteht dann bei Prüfarbeiten die Möglichkeit des Berührens aktiver Teile.

Daher muss der Reparaturplatz als Prüfplatz ohne zwangläufigen Berührungsschutz gemäß DIN VDE 0104, Abschnitt 4.3, ausgeführt sein (siehe auch DGUV Information 203-034 (BGI 891) "Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen"). Die Arbeitsfläche des Reparaturplatzes muss aus nichtleitfähigem Werkstoff bestehen.

Wenn der Prüfstromkreis mit dem einspeisenden Niederspannungsnetz galvanisch verbunden ist, muss die Absicherung über einen geeigneten RCD mit Bemessungs-Differenzstrom ≤ 30 mA erfolgen. Vorzugsweise sollte die Einspeisung des Prüflings über einen Trenntrafo erfolgen.

Auch Schleifböcke sind häufig anzutreffen. Damit bei einem eventuellen Schleifscheibenbruch die Bruchstücke aufgefangen werden, müssen die Schleifböcke mit Schutzhauben ausgerüstet sein.

Da sich die Schleifscheiben beim Schleifen abnutzen, müssen diese Schutzhauben nachstellbar sein - der maximale Abstand Schutzhaube/Schleifscheibe beträgt 5 mm. Die Nachstellbarkeit der Schutzhauben kann z. B. durch eine zweiteilige klappbar angeordnete Haube oder durch eine Blende oder auch durch eine Klappe erreicht werden.

Auch die Werkstückauflagen, die nicht einteilig U-förmig sein dürfen, müssen stets dicht an die Schleifscheiben herangestellt werden, damit beim Schleifen kleinerer Gegenstände diese nicht in den Spalt zwischen Auflage und Schleifscheibe gezogen werden. Der Abstand Werkstückauflage/Schleifscheibe darf maximal 3 mm betragen.

Beim Aufspannen der Schleifscheiben sind immer gleich große Spannflansche zu verwenden, deren Mindestdurchmesser bei geraden Schleifscheiben 1/3 des Schleifscheibendurchmessers betragen muss.

Vor dem Aufspannen der Schleifkörper muss eine Klangprobe - einwandfreie Schleifkörper geben beim leichten Anschlagen einen klaren Klang - und nach dem Aufspannen ein Probelauf von mindestens 5 Minuten Dauer durchgeführt werden. Dabei ist der Gefahrenbereich abzusperren.

Bei Schleifarbeiten müssen in der Regel Schutzbrillen getragen werden.

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Handgeräte
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Schleifbock mit Schutzhaube und Fenster aus nichtsplitterndem Glas