DGUV Information 212-515 - Persönliche Schutzausrüstungen Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen

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Persönliche Schutzausrüstungen
Informationsschrift für Unternehmer und Versicherte zur Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
(bisher: BGI 515)

Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Fachausschuss "Persönliche Schutzausrüstungen" der BGZ

Stand der Vorschrift: September 2006

Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Informationen) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten z.B. aus

  • staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen)

    und/oder

  • berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften)

    und/oder

  • technischen Spezifikationen

    und/oder

  • den Erfahrungen berufsgenossenschaftlicher Präventionsarbeit.

Vorbemerkung

Die branchenübergreifenden Ausführungen dieser BG-Information beinhalten im Zusammenhang mit persönlichen Schutzausrüstungen die wichtigsten Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung - PSA-BV) sowie der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1); die anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften sind den jeweiligen Texten vorangestellt, wobei die unterstrichenen Vorschriftentexte zur Verdeutlichung durch Fragen und Antworten konkretisiert oder erläutert werden.

In dieser BG-Information werden insofern alle für persönliche Schutzausrüstungen einschlägigen Bestimmungen aus dem Arbeitsschutzgesetz, der PSA-Benutzungsverordnung sowie der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) vollständig aufgegriffen und in einem logischen, praxisgerechten Ablauf zitiert und erläutert. Dabei wird auch die Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (8. GPSGV) berücksichtigt.

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Sollten darüber hinaus gehende Fragen zur Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen bestehen, wird auf den Internetauftritt des Fachausschusses "Persönliche Schutzausrüstungen" http://www.hvbg.de/psa verwiesen. Dort befindet sich beispielsweise auch eine Leitlinie als Praxishilfe zur Durchführung der Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr unter Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. zum Retten aus Höhen und Tiefen.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich 1
Begriffsbestimmungen2
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit durch die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen3
Rangfolge der Maßnahmen3.1
Bereitstellung3.2
Benutzung, Wartung und Prüfung3.3
Unterweisung, Informationen für die Benutzung3.4
Besondere Unterweisungen3.5
Gefährliche Arbeiten4
Arbeiten mit Absturzgefahr4.1
Methode zur "Risikobeurteilung von Arbeiten mit Absturzgefahr bei Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz bzw. zum Retten aus Höhen und Tiefen"Anhang 1
Vorschriften und RegelnAnhang 2