Abschnitt 7.6 - Innerhalb welcher Frist ist die Unfallanzeige zu erstatten?
Die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie von dem Unfall Kenntnis erhalten haben, an Ihre Berufsgenossenschaft gegeben werden.
Die Anzeige muss innerhalb von 3 Tagen, nachdem Sie von dem Unfall Kenntnis erhalten haben, an Ihre Berufsgenossenschaft gegeben werden.