DGUV Information 209-074 - Industrieroboter

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Abschnitt 1.2 - 1.2 Roboteranwendungen

Einsatzgebiete für Industrieroboter

Industrieroboter findet man in vielen Bereichen der Industrie, z. B. Automobilhersteller und Zulieferer, Luft- und Raumfahrt, Nahrung und Genussmittel, Textil, Holz und Möbel, Druck und Papier, Gummi und Kunststoff, Chemie und Pharmazie, Haushaltsgeräteindustrie, Feinmechanik, Bau, Gießerei, Keramik und Stein usw. Daneben finden sie auch bereits Einsatz in Forschung und Ausbildung oder in der Landwirtschaft.

Roboter werden heute vielseitig verwendet, z. B.:

  • Schutzgasschweißen, Punktschweißen, Laserschweißen, Löten

  • Palettieren, Verpacken und Kommissionieren

  • Handhabung an anderen Maschinen, Be- und Entladen von Maschinen, Lackieren, Oberflächenbehandlung, Emaillieren, Klebe- und Dichtmittelauftrag, Beschichten

  • Laserschneiden, Plasmaschneiden, Wasserstrahlschneiden, Mechanisches Bearbeiten

  • Befestigen, Einlegen, Bestücken, Montieren, Demontieren

  • Messen, Testen, Prüfen usw.

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Abb. 10 Plasmaschneiden [F]
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Abb. 11 Schreitroboter [G]

Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Industrieroboter und deren Anwendungen in Roboteranlagen werden in den nachfolgenden Kapiteln ausführlich beschrieben. Für nichtindustrielle Roboter enthält diese Schrift im Folgenden nur einen kurzen Überblick.

Nichtindustrielle Roboteranwendungen

Neben den Industrieanwendungen findet man Roboter heute z. B. auch im Entertainmentgeschäft, in der Medizintechnik, als Serviceroboter oder im Militär. Die für Industrieroboter geltenden Produktsicherheitsnormen gelten hier nicht. Solange aber keine entsprechenden Normen für den nichtindustriellen Bereich zur Verfügung stehen, dürfen die in der Norm für Industrieroboter festgelegten Anforderungen auch auf nichtindustrielle Applikationen angewendet werden. Dies ist in EN ISO 10218-1 beschrieben (siehe auch Abschnitt 2.1.2).

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Abb. 12 Entertainmentroboter [A]

Entertainmentroboter

Entertainmentroboter sind als Fahrgeschäfte vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgeschlossen. Sie zählen zu den "Fliegenden Bauten", deren Sicherheitsanforderungen in der Europäischen Norm EN 13814 [4] festgelegt sind.

Besondere Anforderungen sind an den lichten Raum gestellt. Das ist ein Raum um die Gondel, der im Betriebs- und Fehlerfall weder von der eigenen Mechanik noch von der umgebenden Kulisse verletzt werden darf. Die Einhaltung dieses lichten Raumes wird meist mit mechanischen Achsbereichsbegrenzungen realisiert. Steuerungstechnische Lösungen zur Achs- oder Raumbegrenzung haben hier den Nachteil, dass sicher reproduzierbare Anhaltewege nur mit hohem Aufwand zu realisieren sind.

Medizinroboter

Medizinroboter sind Medizingeräte und fallen in den Anwendungsbereich der Europäischen Medizingeräterichtlinie 93/42/EG [12].

Die zu dieser EG-Richtlinie gelisteten Normen erfassen nur unvollständig die von Robotern ausgehenden Gefährdungen. Daher ist es sinnvoll, Schutzmaßnahmen anzuwenden, wie sie in EN ISO 10218-1 beschrieben sind (z. B. die reduzierte Geschwindigkeit und andere Anforderungen an kollaborierende Roboter).

Serviceroboter

Serviceroboter dienen dazu, z. B. Arbeiten im Haushalt zu erledigen. Für einzelne Serviceroboter existieren bereits spezielle Normen, z. B. für Roboter-Rasenmäher (EN 60335-2-107). Die Anforderungen lassen sich aber nicht auf andere Roboter und Serviceroboter übertragen.

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Abb. 13 Medizinroboter [A]