DGUV Information 214-033 - Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen Kriterien für den sicheren Betrieb bei der Abfallsammlung

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Anhang 1 - Tourenplanung

Dieses Merkblatt soll Sie als Tourenplanerin oder Tourenplaner und Disponentin oder Disponent dabei unterstützen, bei der Planung der entsprechenden Abfallsammeltouren die Aspekte des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. So vermeiden bzw. minimieren Sie Gefahrensituationen Ihres Fahr- und Ladepersonals.

Grundregeln bei der Tourenplanung
Folgende Regeln sind zu beachten:
  • Beziehen Sie das Fahr- und Ladepersonal in Ihre Tourenplanung mit ein. Diese kennen das Sammelgebiet am besten und können Lösungen vorschlagen. So erhöhen Sie auch die Akzeptanz Ihrer Planung.

  • Organisieren Sie die Sammelfahrten so, dass keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Rückwärtsfahren ist nur im Ausnahmefall erlaubt!

  • Bei nicht zu vermeidenden Rückwärtsfahrten müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Straße vor 01. 10. 1979 erbaut (für die neuen Bundesländer und Ostberlin 01. 01. 1991),

    • zurückzulegende Strecke nicht länger als 150 Meter,

    • beiderseits vom Fahrzeug Sicherheitsabstand zu festen Hindernissen von mindestens 0,5 Meter über gesamte Fahrtstrecke,

    • ununterbrochene Einweisung der Fahrerin / des Fahrers.

    → Diese vier Punkte müssen von Ihnen vorab geprüft und eingeplant werden!

  • Wählen Sie die Streckenführung so, dass die Beschäftigten die Straße beim Laden nicht überqueren müssen. Ein Überqueren von verkehrsreichen (mehr als 600 Fahrzeuge pro Stunde) oder mehrstreifigen Straßen ist nicht zulässig.

  • Planen Sie die Abfallsammeltour so, dass stark ansteigende Straßen während der Abwärtsfahrt entsorgt werden.

  • Überprüfen Sie bei der Tourenplanung die Befahrbarkeit von Straßen (z. B. Durchfahrt-breite und -höhe, Tragfähigkeit, Steigung, Winterdienst, feste oder bewegliche Hindernisse).

  • Legen Sie die Sammeltour in schlecht ausgeleuchteten Straßen in hellere Tagesabschnitte, ggf. wirken Sie bei der Kommune auf eine ausreichende Straßenbeleuchtung hin.

  • Berücksichtigen Sie auch kritische Bereitstellungssituationen (z. B. Sackgassen, enge, lange, schwierige Wege).

  • Sprechen Sie ggf. mit dem Auftraggeber über bauliche Veränderungen (z. B. Beseitigung von Hindernissen wie Stromkästen, Blumenkübeln usw. oder das Einrichten zeitlich begrenzter Halte- / Parkverbote).

  • Ggf. kann bei der Sammlung auch von den Sonderrechten gemäß StVO Gebrauch gemacht werden. Diese sehen vor, dass Abfallsammelfahrzeuge auch gegen die Fahrtrichtung oder entgegen Einbahnstraßen fahren dürfen. Dies sollte aber die Ausnahme sein, da hier besondere Gefährdungen bestehen.

  • Planen Sie die Touren so, dass diese zeitlich zu schaffen sind. Häufiges Rangieren oder Rückwärtsfahren verlängert die Tour.

  • Sprechen Sie auch nach der Tour mit den Fahrerinnen und Fahrern. Lassen Sie sich eine Rückmeldung über schwierige Situationen / Gegebenheiten geben. Legen Sie gemeinsam Maßnahmen fest. Dokumentieren Sie dies! Bewahren Sie die Dokumentation auf.