Abschnitt 6.4 - 6.4 Besonderer Prüfplatz
Um mögliche auftretende elektrische Gefährdungen zu verringern, sind Prüfungen, bei denen berührungsgefährliche Spannungen auftreten können, an besonderen Prüfplätzen durchzuführen, z. B. in Elektrowerkstätten, siehe Abbildung 6.1; diese sind u. a. in der DGUV Information 203-034 "Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen" und in der VDE 0104 beschrieben.
Wesentliche Merkmale eines solchen Prüfplatzes sind:
Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit IΔn ≤ 30 mA,
Not-Aus-Einrichtung,
Schaltgerät, geschützt gegen unbeabsichtigtes und gegen unbefugtes Einschalten,
Schutz gegen automatisches Wiedereinschalten bei Spannungswiederkehr nach einem Spannungsausfall,
Prüftischplatte aus nicht leitendem Werkstoff,
Potentialausgleich zwischen berührbaren leitfähigen Teilen,
Sicherheitskennzeichnungen,
rote Signalleuchte als Betriebszustandsanzeige,
isolierender Standort für die Prüfperson,
Abgrenzung des Prüfplatzes, um den Zutritt Unbefugter zu verhindern,
geeignete Betriebsanweisung,
Sichtprüfung auf augenscheinliche Mängel vor Arbeitsbeginn,
regelmäßige, mindestens jährliche messtechnische Prüfung der Prüfanlage (dokumentieren),
regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung des Prüfpersonals (dokumentieren).
Beispiel für einen Prüfplatz in einer Elektrowerkstatt.