Abschnitt 3.7 - 3.7 Dokumentation der Prüfungen
Die Prüfungen sind zu dokumentieren. Eine Dokumentation ist so zu gestalten, dass eine hinreichende Aussagekraft gegeben ist. Dazu sind Messverfahren, Messwerte sowie das Prüfergebnis anzugeben.
Der Nachweis kann z. B. durch Registrierung in einer Gerätekartei, in einem Prüfprotokoll, einer elektronischen Datei oder in einem Prüfbuch erfolgen. Mit der Erfassung sämtlicher Prüflinge erreicht man gleichzeitig eine Inventarisierung der ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmittel.
Die Dokumentation in Prüfprotokollen ist sinnvoll, weil die Ergebnisse der zurückliegenden mit der jetzigen Prüfung verglichen werden können und eine Übersicht über sich verändernde Zustände ermöglicht wird.
Eine Dokumentation sollte folgende Informationen beinhalten:
Identifikation des Betriebsmittels (Typ, Hersteller, Inventar-Nr. o. Ä.),
Verwendungs-/Einsatzort,
Datum und Umfang der Prüfung,
verwendetes Prüf-/Messgerät,
Messverfahren,
Messwerte,
Prüfergebnis,
Prüfer, Unterschrift.
Gemäß Abschnitt 4.2.2 der TRBS 1201 können Prüfungen auch in elektronischen Systemen und zusätzlich in Form einer Prüfplakette dokumentiert werden (Muster siehe Abschnitt 10 "Prüfprotokolle").
Mit Prüfplaketten oder Prüfbanderolen (Abbildungen 3.20 und 3.21) kann der Benutzer den Prüfstatus erkennen. Dazu muss der Zeitpunkt der nächsten Prüfung erkennbar sein.
Prüfplakette mit DGUV Vorschrift 3
Prüfbanderole zur Befestigung an der Anschlussleitung
Die Anwendung von z. B. Barcode oder RFID (Abbildungen 3.22 und 3.23) in Verbindung mit hierzu ausgerüsteten Prüfgeräten und passender Software gestattet auf einfache Weise einen Überblick über Prüfdatum, Prüfintervall, Fehlerquote, Prüfer und Standort des Prüflings. So können auch bei einer großen Anzahl von Arbeitsmitteln die regelmäßigen Prüfungen komfortabel organisiert werden.
Handgeführtes Barcode-Lesegerät
RFID zur Befestigung an der Geräteanschlussleitung