DGUV Information 208-029 - Fahrtreppen und Fahrsteige Teil 2: Montage, Demontage und Instandhaltung

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Abschnitt 6.4 - Montage der Balustrade

6.4.1
Bei der Montage der Einzelteile der Balustrade sind erhöhte physische Belastungen, z.B. das Tragen schwerer Lasten sowie ungünstige Körperhaltung, zu vermeiden.

6.4.2
Bei der Montage von Balustradenteilen sind - auf Grund der im Regelfall auftretenden Absturzgefahr - Sicherungsmaßnahmen entsprechend Abschnitt 4.6 zu treffen.

Als technische Mittel können zur Absturzsicherung z.B. Montagegerüste nach Abschnitt 5.1 und Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.

6.4.3
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten (Glasbruch, Edelstahlbleche), so sind persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen.

Siehe § 30 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1).