Abschnitt 1.1 - 1
Anwendungsbereich
1.1
Diese BG-Information findet Anwendung auf Betriebe, die Fahrtreppen und Fahrsteige betreiben.
Diese BG-Information erläutert oder konkretisiert Bestimmungen der Arbeitsstätten-Regel 1.8 "Verkehrswege".