DGUV Information 214-022 - Industriereinigung Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Vorsorge

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Abschnitt 2.1 - 2 Projektorganisation und Koordination

2.1 Projektorganisation

In der nachfolgenden Übersicht wird dargestellt, welche Punkte im Verlauf der Auftragsabwicklung abzuklären sind. Dabei sind nur Aspekte berücksichtigt, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Arbeitssicherheit stehen. Die Tabelle gibt eine Übersicht, wer an den einzelnen Schritten beteiligt ist und wo weitere Hinweise zu finden sind.

AufgabeAuftraggeberAuftragnehmerWeitere Info
Formulierung des Auftragsbgi-5063-1_haken.jpg
Technische Beurteilung des Auftragsbgi-5063-1_haken.jpg
Erforderlichenfalls Bestellung eines Koordinators; Ausstattung mit erforderlichen Rechten, Bekanntmachung bei allen Auftragnehmern bgi-5063-1_haken.jpgKap. 2.2,
Formular S. 97
Ermittlung der am Einsatzort vorhandenen Gefährdungen bzw. der durch Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel eingebrachten Gefährdungen sowie der durch Wechselwirkung entstehenden Gefährdungen (Mechanische, elektrische Gefahren, Biologische Arbeitsstoffe, Brand- und Explosionsgefahren, Thermische Gefährdung, Physikalische Einwirkungen, Arbeitsumgebungsbedingungen, Physikalische Belastungen, Wahrnehmung, Sonstige Gefährdungen)bgi-5063-1_haken.jpgbgi-5063-1_haken.jpgBGI-5063-2 - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung: Industriereinigung
Festlegung der Verfahren und Arbeitsmittelbgi-5063-1_haken.jpg
Festlegung der Schutzmaßnahmen, auch unter Berücksichtigung von Drittfirmenbgi-5063-1_haken.jpgbgi-5063-1_haken.jpg
Maßnahmen schriftlich dokumentierenbgi-5063-1_haken.jpgBGI-5063-2 - Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung: Industriereinigung
Arbeiten gegebenenfalls anzeigen, wenn:
  • Tätigkeit mit Asbest


bgi-5063-1_haken.jpgGefStoffV
Arbeitsstunden und Personalbedarf planen:
  • Vorkenntnisse

  • Eignung

  • Personalbedarf

  • besondere Erholungszeit-Regelungen (z.B. Stichwort Tragezeitbegrenzungen bei Arbeiten unter Atemschutz)

  • erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen vorliegend


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Entsorgung von Reststoffen klärenbgi-5063-1_haken.jpgbgi-5063-1_haken.jpg
Gegebenenfalls Erstellung Entsorgungsnachweis, Festlegung Transportbehälter, Gefahrgutklassifizierungbgi-5063-1_haken.jpgADR/RID/GGVSE
Arbeitserlaubnis auf dem Gelände erteilenbgi-5063-1_haken.jpg
Auftragnehmer in die örtlichen Gegebenheiten einweisen

  • Alarm- und Verhaltensplan

  • Flucht- und Rettungswege

  • Alarmierungsplan Feuer/Unfall



  • Verhalten im Anlagenbereich

  • Sicherheitsvorschriften

  • Gefahrenbereiche


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Auftragnehmer einweisenbgi-5063-1_haken.jpg
Beschäftigte einweisenbgi-5063-1_haken.jpg
Gegebenenfalls besondere Betriebsanweisungen erstellenbgi-5063-1_haken.jpg
Arbeitsablaufplan erstellenbgi-5063-1_haken.jpg
Umsetzung der Schutzmaßnahmen sicherstellenbgi-5063-1_haken.jpgbgi-5063-1_haken.jpg
Gegebenenfalls kontinuierliche Messungen durchführenbgi-5063-1_haken.jpg
Nachbereitung: Zufriedenheit mit Arbeitsergebnis, Koordination; waren Sicherheitsmaßnahmen und Vorbereitung ausreichend?bgi-5063-1_haken.jpgbgi-5063-1_haken.jpg

Es ist zu beachten, dass bei der Lagerung und beim Transport von gefährlichen Stoffen gegebenenfalls auch noch die Vorgaben anderer Rechtsvorschriften beachtet werden müssen (z.B. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Gefahrgutverordnung (GGVSE) u.a.).

Eine hohe Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang den wechselseitigen Gefährdungen zu. Die Analyse, welche Gefährdungen durch gleichzeitig ausgeführte Aufgaben auftreten können, ist nur durch beide Vertragspartner möglich; siehe auch Gefährdungsmatrix in der "Handlungshilfe" (BGI 5063-2).