Abschnitt 5.2 - Bestimmungsgrenze
Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 20 ng 1,5-Diaminonaphthalin. Sie wurde aus dem Signal/Rausch-Verhältnis der Leerwertchromatogramme ermittelt.
Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 0,016 mg/m3 an 1,5-Diaminonaphthalin für ein Probeluftvolumen von 500 l, 5 ml Desorptionslösung, Verdünnung des Desorbats im Verhältnis 1:1 v/v und 25 μl Injektionsvolumen.