DGUV Information 213-541 - Verfahren zur Bestimmung von Holzstaub

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Abschnitt 1.2 - Für die analytische Bestimmung

  • Analysenwaage, möglichst antistatisch ausgerüstet, z.B. elektronische oberschalige Waagen mit großem Wägeraum zur Aufnahme von Filtern bis 150 mm Durchmesser.

    Für die Auswaage von Filtern ist in Abhängigkeit vom Filterdurchmesser folgende Ablesbarkeit der Waage ausreichend:

    0,1 mg für Filter mit Durchmesser 150 mm und

    0,01 mg für Filter mit Durchmessern 70 mm oder 37 mm

  • 2 Pinzetten mit flacher, abgeplatteter Spitze

  • Luftfeuchtemesser

  • Thermometer

  • Glühofen und Tiegel (bei Veraschung)