Abschnitt 2.2.5 - B 5 Beurteilung des Verfahrens
B 5.1
Genauigkeit
Mit Hilfe einer Mikropipette wurden jeweils 2,5 μl, 25 μl und 50 μl der unter Abschnitt B 1.2 beschriebenen Stammlösung auf je ein imprägniertes Glasfaserfilter aufgebracht. Anschließend wurden 500 l Laborluft wie unter Abschnitt B 2 beschrieben durch die Filter gesaugt. Die dotierten Mengen an 4,4‚-Diaminodiphenylmethan entsprechen beim untersuchten Probeluftvolumen Konzentrationen von 0,01; 0,1 und 0,2 mg/m3. Nach 24-stündiger Lagerung wurden die Filter wie unter Abschnitt B 3 beschrieben analysiert. Für jede Konzentration wurden sechs Filter eingesetzt. Für die untersuchten Konzentrationen ergaben sich relative Standardabweichungen von 4,9; 0,9 und 1,3 %.
Bei einem Probeluftvolumen von 525 l lag die Wiederfindung bei 87 %.
B 5.2
Bestimmungsgrenze
Die absolute Bestimmungsgrenze beträgt 0,05 μg 4,4‚-Diaminodiphenylmethan.
Die relative Bestimmungsgrenze beträgt 0,008 mg/m3 für ein Probeluftvolumen von 525 l, 4 ml Desorptionslösung und 50 μl Injektionsvolumen.
B 5.3
Selektivität
Die Selektivität ist in jedem Einzelfall zu prüfen.