DGUV Information 213-531 - Verfahren zur Bestimmung von lungengängigen Fasern - Lichtmikroskopisches Verfahren -

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Abschnitt 4.4 - 4.4 Auswertebericht

Es wird empfohlen, während der Auswertung ein Auswerteprotokoll zu führen. Dieses ist die Grundlage für die Erstellung des Auswerteberichtes.

Der Auswertebericht enthält mindestens:

  • Name und Anschrift des Analysenlabors,

  • Name und Anschrift des Auftraggebers,

  • eindeutige Probenkennzeichnung,

  • Daten zur Probenahme (Probenahmeort, Datum und Uhrzeit der Probenahme, Probeluftvolumen, Kennzeichen des Probenträgers),

  • Datum der Auswertung,

  • Hinweis auf das angewandte Auswerteverfahren (hier: BGI/GUV-I 505-31),

  • Name des Sachbearbeiters,

  • Auswerteergebnis, bestehend aus Faseranzahlkonzentration, Nachweisgrenze und 95%-Vertrauensbereich, Zahl der gefundenen Fasern, Fläche und Anzahl der ausgewerteten Bildfelder, Bemerkungen (z. B. zu Faserbüscheln und Fasern mit D > 3 µm).