Abschnitt 8.3 - 8.3 Hebebühnen
Hebebühnen müssen lotrecht und standsicher aufgestellt sein. Quetsch- und Scherstellen müssen vermieden oder gesichert sein. Die Tragarme dürfen sich nicht unbeabsichtigt bewegen lassen.
Häufige Mängel können sein:
defekte elektrische Steuerung
defekte Endschalter
fehlende Verkleidung der Antriebe
mangelhafte Sicherung gegen unbeabsichtigtes Absinken