DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

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Abschnitt 8.3 - 8.3 Hebebühnen

Hebebühnen müssen lotrecht und standsicher aufgestellt sein. Quetsch- und Scherstellen müssen vermieden oder gesichert sein. Die Tragarme dürfen sich nicht unbeabsichtigt bewegen lassen.

Häufige Mängel können sein:

  • defekte elektrische Steuerung

  • defekte Endschalter

  • fehlende Verkleidung der Antriebe

  • mangelhafte Sicherung gegen unbeabsichtigtes Absinken