DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

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Abschnitt 7.4 - 7.4 Infrarot-Flächentrockner

Infrarotstrahlung ist Wärmestrahlung. Sie führt bei hoher Strahlenintensität zu Verbrennungen der Haut. Bei ungünstigen Bedingungen sind Verbrennungen der Netzhaut mit bleibenden Schäden möglich. Deshalb:

  • direkte Bestrahlung der Haut vermeiden

  • nicht in die Strahlungsquelle blicken

Karosseriespachtelmassen und -kleber sowie Scheiben- und Fugendichtmassen können Isocyanate enthalten (siehe Abschnitt Gefahrstoffe). Bei der Verarbeitung, insbesondere bei Erwärmung durch z.B. einen Flächentrockner (Abbildung 17) können die Isocyanate freigesetzt werden, die über die Haut oder die Atmung aufgenommen wurden. Ist der Einsatz von Ersatzstoffen nicht möglich, ist

  • möglichst ein separater, gut belüfteter Raum zu nutzen (z.B. Spritzkabine)

  • für ausreichende Lüftung zu sorgen

  • gegebenenfalls der Gefahrstoff abzusaugen

  • der Aufenthalt in der Nähe der durch den Flächentrockner bestrahlten Stellen zu vermeiden

  • geeignete PSA, wie Arbeitshandschuhe und Atemschutz, zu tragen

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Abb. 17: Einsatz eines Infrarot-Flächentrockners