Abschnitt 5.3 - 5.3 Fußschutz
Da mit Fußverletzungen zu rechnen ist, muss Fußschutz getragen werden. Sicherheitsschuhe der Kategorie S1 sind mit einer Zehenkappe ausgestattet und bieten Schutz vor Verletzungen der Zehen. [BGR 191]
S2 Sicherheitsschuhe gewähren zusätzlich noch Schutz vor Flüssigkeiten.