DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

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Abschnitt 4.8 - 4.8 Spezielle Gefahrstoffe bei der Fahrzeugaufbereitung

Nachfolgend sind einige Gefahrstoffe aufgelistet, die häufig in der Fahrzeugaufbereitung Anwendung finden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Lösungsmittel, z.B. im Fleckenentferner, Teerentferner: Sie sind oft leichtflüchtig, daher können bei nicht ausreichender Lüftung schnell hohe Konzentrationen in der Luft entstehen. Der Haupt-Aufnahmeweg für die Lösungsmittel ist das Einatmen, sie werden meist aber auch leicht über die Haut aufgenommen. Viele Lösungsmittel sind leicht entzündlich.

Gefahren sind akute und chronische Wirkungen beim Einatmen, Hauterkrankungen bei häufigem Hautkontakt und die Brand- und Explosionsgefahr. Wichtig ist vor allem, Arbeitsbereiche gut zu lüften.

Terpene, als Geruchsstoffe (u.a. Zitrus, Orange) in verschiedenen Produkten:

Der meist eingesetzte Stoff heißt Limonen (Dipenten). Bei vielen der angenehmen Gerüche handelt es sich um haut- und schleimhautreizende Stoffe, die sowohl über Haut als auch Atmungsorgane aufgenommen werden. Hautkontakt und Einatmen sind daher zu vermeiden.

Salzsäure, Schwefelsäure, Phosphorsäure, z.B. im Rostentferner, Felgenreiniger, Hallen- und Fliesenreiniger: Konzentrierte Säuren sind ätzend und können unter Umständen bleibende Schäden verursachen. Verdünnte Säuren sind haut-, atemwegs- und augenreizend. Haut- und Augenschutz sind hier besonders wichtig, daneben muss das Einatmen von Nebeln (Aerosolen) vermieden werden.

Flusssäure, z.B. in Felgenreiniger:

Kontakt mit Flusssäure kann schwerste Haut- und Augenverletzungen und sogar systemische (organübergreifende) Wirkungen haben, die lang anhaltende schwerste Schmerzen verursachen. Auch niedrige Konzentrationen sind gesundheitsgefährdend. Auf die Anwendung von Flusssäure sollte ganz verzichtet werden.

Isocyanate, z.B. in Fugenmassen, Zwei-Komponenten-Klebern, -Farben und -Lacken:

Bei der Verarbeitung und Wiedererwärmung können kurzfristig hohe Konzentrationen entstehen. Sie können bei wiederholter oder sogar schon nach einmaliger Inhalation zu asthmatischen Erkrankungen führen.

Für gute Durchlüftung sorgen! Hautkontakt vermeiden!

Natriumhydroxid, ("Natronlauge", "Ätznatron"), z.B. zur Geruchsbeseitigung im Brauchwasserkreislauf von Fahrzeugwaschanlagen:

Verätzt die Haut bis in die Tiefe. Auch in trockener Form (Pastillen, "Plätzchen" u.Ä.) aktiv. Bei Spritzern ins Auge Erblindungsgefahr. Auch in hoher Verdünnung gefährlich. Haut- und Augenschutz!

Chlorabspalter ("Aktivchlor"), z.B. zur Entkeimung von Kreislaufwasser: [BGF-Handlungshilfe Fahrzeugwaschanlagen]

Beim Einsatz sind erhöhte Chlorgas-Konzentrationen in den jeweiligen Anlagenbereichen möglich. Schon in geringen Konzentrationen werden die Augen und Schleimhäute gereizt, erhöhte Konzentrationen können zu Lungenschäden führen. Häufige Exposition gegenüber geringen Konzentrationen kann zu Atemwegserkrankungen führen. Keinesfalls direkt auf den Hallenboden geben!

Abgase; ein- und ausfahrende Fahrzeuge sowie das Laufen lassen von Motoren in der Anlage führen zur Freisetzung von Abgasen (Benzol, Kohlenoxide, Stickoxide, Schwefeldioxid, Dieselmotoremissionen). Je nach Größe, Auslastung, lüftungstechnischen Gegebenheiten und Arbeitsorganisation ist das Entstehen von gesundheitsschädlichen Abgas-Konzentrationen in Arbeitsbereichen möglich. Daher sind jegliche Motorlaufzeiten in der Anlage zu vermeiden, es sei denn, es gibt dafür wichtige Gründe. Dann sind jedoch in der Regel umfangreiche technische Maßnahmen umzusetzen, die sich u.a. aus der TRGS 554 "Dieselmotoremissionen" ergeben. [TRGS 554]

Geschlossene Bereiche, in denen Dieselmotoremissionen entstehen, sind nach Abschnitt 4.1.5 der TRGS 554 in das Gefahrstoffkataster (s. Abschnitt 4.2) aufzunehmen.

Messungen von Gefahrstoffen in Arbeitsbereichen

Für Gefahrstoffe existieren Luftgrenzwerte (Arbeitsplatzgrenzwert - AGW). Bei bestimmten Tätigkeiten im Rahmen der Fahrzeugaufbereitung, zum Beispiel beim Spritzlackieren oder bei Abgasen in Hallen, sind Grenzwertüberschreitungen denkbar. Geeignete lüftungstechnische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen müssen dann angewendet werden (s.u.). Im Zweifelsfall kann eine Gefahrstoffmessung wichtige Informationen liefern. Die Durchführung von Messungen kann bei zahlreichen Messinstituten oder - im Rahmen der Prävention - bei der BGF in Auftrag gegeben werden.