DGUV Information 203-036 - Laser-Einrichtungen für Show- und Projektionsanwendungen

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Abschnitt 12.4 - 12.4 Persönliche Schutzmaßnahmen

Für Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 sind geeignete Laser-Schutz- bzw. Laser-Justierbrillen bereitzustellen, wenn Tätigkeiten in Bereichen durchgeführt werden, in denen die Möglichkeit besteht, dass die EGW überschritten werden können und keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen möglich sind. Dies ist zum Beispiel bei Wartungs- und Servicearbeiten an Lasereinrichtungen der Fall. Da bei den Schutzbrillen in der Regel maximal zwei Wellenlängen abgedeckt sind, sind hierbei weitere organisatorische und technische Maßnahmen notwendig, da bei den Showlasern meistens drei Farben zum Einsatz kommen und somit nicht der vollständige Schutz gewährleistet werden kann. Eine mögliche technische Maßnahme ist die zusätzliche Abdeckung eines Lasers mit einer Wellenlänge.

Für die Berechnung und Auswahl von Laserschutz- und Justierbrillen siehe DGUV Information 203-042 "Auswahl und Benutzung von Laserschutzbrillen, Laser-Justierbrillen und Laser-Schutzabschirmungen".