DGUV Information 214-017 - Sicherer Einsatz von Abroll- und Abgleitkippern

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Abstützungen

Bei Abstützungen (Achsabstützungen, Rollenabstützungen, Kranabstützungen) muss gewährleistet sein, dass

  • ein unbeabsichtigtes Absinken während der Fahrt und ein unbeabsichtigtes Einfahren während des Kippvorganges verhindert wird, z. B. durch entsperrbare Rückschlagventile,

  • Sensoren, in Verbindung mit Warneinrichtungen im Führerhaus, auf aktivierte Abstützungen hinweisen.